Wer im Versandhandel bestellt und per Vorkasse zahlt, gibt einen Vertrauensvorschuss - und wird manchmal bitter enttäuscht: Olaf C. wurde eine Lieferzeit von einer Woche zugesagt. Das ist mehr als 21 Wochen her, und er wartet noch immer auf den neuen PC.
Olaf C. aus Kayhude studiert Wirtschaftsinformatik und benötigt dafür einen passablen PC. Sein betagtes 233-MHz-System reichte einfach nicht mehr aus. Er suchte nach einem möglichst preisgünstigen Modell und glaubte, bei der Firma Alphamax fündig geworden zu sein. Der Versender mit Sitz in Maintal offerierte das Modell 10MZ mit einen Athlon XP 2200+, 256 MByte DDR-SDRAM-Speicher, 120-GByte-Festplatte und DVD-Laufwerk für ganze 499 Euro zuzüglich 12 Euro Versandkosten.
511 Euro für einen kompletten Rechner, das erschien Olaf C. verlockend, zumal er die große Festplatte bestens brauchen konnte, um mehrere Betriebssysteme parallel nutzen zu können. Er bestellte das Gerät am 10. April über den Online-Shop von Alphamax und erhielt via E-Mail umgehend eine Auftragsbestätigung. Der Rechner könne binnen circa sieben Werktagen geliefert werden, hieß es da, wenn der Kaufpreis umgehend auf das angegebene Konto überwiesen werde.
Um den Rechner möglichst schnell zur Verfügung zu haben, überwies Olaf C. das Geld noch am selben Tag via Online-Banking an die Firma. Am 17. April erkundigte er sich erstmals telefonisch bei Alphamax, wann denn mit der Lieferung des PCs zu rechnen sei. Der Mitarbeiter am anderen Ende der Leitung bestätigte den Eingang der Zahlung und versprach, die Lieferung werde in den nächsten Tagen erfolgen.
Doch der bezahlte PC kam einfach nicht an. Olaf C. rief fortan zwei- bis dreimal pro Woche bei Alphamax an und wurde jedes Mal vertröstet. Zumeist sprach er mit Frau L. oder Herrn M., doch die verwiesen stets auf Herrn P., der aber nie zu erreichen war, wenn Olaf C. anrief. Bei dem bestellten PC-Modell gebe es keine Lieferschwierigkeiten, weshalb in den nächsten Tagen mit der Lieferung zu rechnen sei, versicherten die Gesprächspartner stets.
Da sich der Rechner trotz aller Beteuerungen nicht bei Olaf C. anfand, bat er darum, Herr P. möge ihn doch bitte zurückrufen. Auch das versprach man ihm ein ums andere Mal, doch Herr P. rief nicht zurück. Natürlich wandte er sich auch mehrfach per Mail an den zuständigen Sachbearbeiter und ersuchte um Nennung eines verbindlichen Liefertermins - doch alles ohne Erfolg.
Am 9. Mai, also knapp einen Monat nach der Bezahlung des Rechners, hatte Olaf C. die Nase voll. Er widerrief seine Bestellung per E-Mail, bat um eine Bestätigung des Widerrufs und verlangte die Rücküberweisung des Kaufpreises von 511 Euro. Nachdem er bis zum 30. Mai nichts von Alphamax gehört hatte, versuchte er, sich beim Geschäftsführer Wolfgang Legerle zu beschweren, doch der hatte kein offenes Ohr für seinen Kunden.
Nun sah Olaf C. keinen anderen Weg mehr, als einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser forderte die Firma am 6. Juni auf, den Kaufpreis zurückzuzahlen, Telefonkosten in Höhe von 20 Euro zu erstatten und die angefallenen Anwaltskosten in Höhe von 68,15 Euro zu übernehmen. Für die Zahlung von zusammen 599,15 Euro setzte er der Firma eine Frist bis zum 20. Juli 2003.
Statt dem Kunden nun endlich das ihm zustehende Geld zu überweisen, entschied man sich bei Alphamax offenbar dafür, „toter Mann“ zu spielen: Das Schreiben des Anwalts wurde schlicht ignoriert, die gesetzte Frist ließ die Firma unbeachtet verstreichen. Zwei weitere Schreiben des Anwalts blieben ebenfalls unbeachtet und alle Versuche der Kanzlei, mit dem Geschäftsführer telefonisch in Kontakt zu treten, waren erfolglos.
Herr Legerle habe sich stets verleugnen lassen, teilte der Anwalt Olaf C. mit. Daher könne er nur noch anraten, eine Klage gegen die Firma Alphamax einzureichen. Die dabei entstehenden Kosten in Höhe von knapp 350 Euro für die erste Instanz müsste Olaf C. aber zunächst übernehmen. Da sich Olaf C. das als Student nicht leisten kann, wandte er sich Hilfe suchend an die c't-Redaktion.
Die klare Sachlage lässt das Verhalten von Alphamax rätselhaft erscheinen. Dem Kunden steht offenkundig die Rückerstattung des Kaufpreises zu. Warum das nicht direkt nach dem Widerruf von Olaf C. am 9. Mai passierte, ist ein Rätsel. Durch ihre Untätigkeit hat die Firma den Kunden geradezu gezwungen, einen Anwalt einzuschalten, und darf sich nun nicht wundern, wenn sie jetzt auch noch die dadurch angefallenen Kosten übernehmen muss. Dass Alphamax selbst auf die anwaltlichen Schreiben und Telefonate nicht reagiert, macht die Sache nicht besser und treibt die Kosten weiter in die Höhe. Schließlich müsste die Firma im Fall eines Prozesses auch noch die vom Kunden verauslagten Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen.
Wir baten den Alphamax-Geschäftsführer Wolfgang Legere um eine Erklärung für das fragwürdige Verhalten seiner Firma. Doch statt zu erläutern, welche Umstände schuld daran sind, dass ein Kunde über 21 Wochen auf einen bereits bezahlten Rechner warten muss, verlegte sich die Firma wieder auf das bereits beim Kunden erprobte Toter-Mann-Spiel: Den Eingang unserer Anfrage bestätigte uns die Service-Mitarbeiterin Frau K. per E-Mail und versprach, dass sich der Geschäftsführer persönlich darum bemühen werde, den Fall mit - wie es hieß - größter Sorgfalt aufzuklären.
Die versprochene Stellungnahme kam und kam nicht. Auf telefonische Nachfrage vertröstete uns Frau K.: Der Geschäftsführer habe versprochen, der Geschichte schnellstmöglich nachzugehen, wir würden in jedem Fall eine Stellungnahme erhalten. Doch trotz mehrfacher Nachfrage schaffte es Alphamax nicht, den Sachverhalt bis zum Redaktionsschluss aufzuklären und eine Lösung für den gebeutelten Kunden zu finden.
Damit können wir uns dem Rat des Anwalts von Olaf C. nur anschließen: Bei Firmen, die sich so uneinsichtig verhalten, hilft nur der zügige Gang vor Gericht. Zudem sollte man es sich als Kunde vor der Bestellung zweimal überlegen, ob man hier wirklich das Risiko einer Vorkasse-Bestellung eingehen soll. Abwimmeln und Aussitzen sind keine Verhaltensweisen, die einen Vertrauensvorschuss verdienen. (gs)
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