Spätestens seit Zandvoort scheint Kinderpornographie in den Köpfen der Menschen zwangsläufig mit dem Internet verbunden zu sein. Doch die allgemeine Berichterstattung und die Rufe der Ordnungspolitiker gehen allzuoft an der Realität vorbei.
Die Bedeutung der Datennetze für den Vertrieb von Kinderpornos wird oft überschätzt. Die Spuren einzelner Aktionen lassen sich dort zwar gut verwischen. Wer aber geschäftsmäßig handeln will, kann nicht anonym agieren: schließlich will er ja mit seinen 'Kunden' in Kontakt bleiben und Geld kassieren.
Die Betreiber von WWW-Servern und Empfänger dauerhaft erreichbarer EMail-Adressen lassen sich ermitteln. Schwierig ist höchstens die Strafverfolgung der Drahtzieher, wenn die Server in Ländern stehen, die keine Gesetze gegen Kinderpornographie haben. So sind es im wesentlichen die flüchtigen Chat-Kanäle, in denen die Szene Adressen und Bilder tauscht und kriminelle Vertreiber Kontakte knüpfen, die dann außerhalb des Internets gepflegt werden. Aber auch dazu ist das Netz nicht erforderlich: Chiffre-Anzeigen in Wochenendblättern erfüllen denselben Zweck.
Der Großteil des im Internet kursierenden Materials ist der 'Zentralstelle Kinderpornographie' im Bundeskriminalamt (BKA) aus einschlägigen Quellen bereits wohlbekannt und seit Jahren im Umlauf. Neues taucht dort selten auf, da die kriminellen Produzenten dafür auch Geld sehen wollen. Bundesweite Statistiken über die Fälle im Netz liegen nicht vor. Dirk Büchner, Pressesprecher des BKA, sagt aber deutlich: 'Das Internet hat die Postboxen bislang nicht verdrängt und wird das auch nicht tun.' Für den professionellen Handel mit Kinderporno-Videos, aber auch für Fotos, ist nach wie vor der Postversand, vornehmlich über das Ausland, der wichtigste Vertriebsweg. Das Internet bietet keine derart anonymen Wege wie bare Vorkasse und postlagernden Versand.
Auf der politischen Ebene unterstützt die Diskussion um Kinderpornos den Ruf nach einer Total-Regulierung des Netzes. Angesichts der Empörung über die Kinderschänder im Internet könnte sogar ein unlängst gestoppter Entwurf der Telekommunikationsüberwachungsverordnung wieder gesellschaftsfähig werden, der den Diensteanbietern immense Kosten für Abhörtechnik aufbürden soll. Dabei sind bislang auch im Telefonnetz Abhöranordnungen bei Verdacht auf den Vertrieb oder die Herstellung von Kinderpornos noch gar nicht möglich.
Neuer Gesetze für das Internet bedarf es nicht, eine bessere Ausstattung der Ermittler für die neuen digitalen Tatorte genügte völlig. 'Die Provider arbeiten auch jenseits der streng juristischen Verantwortlichkeit mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen, und das aus einem guten Grund: Es nützt weder ihnen noch irgend jemand anderem, wenn das Internet - aus meiner Sicht völlig zu Unrecht - in den Ruf gerät, die 'Schmuddelecke' der digitalen Gesellschaft zu sein.', äußerte sich Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig gegenüber c't.
Im Internet selbst entstehen viele Initiativen gegen die Kinderpornos. Dabei zeigen sich deutliche Tendenzen zur Bürgerwehr. 'Die User sind die beste Polizei' gehört noch zu den harmloseren Aussagen. Die Fassungslosigkeit gegenüber der Kinderpornographie läßt rechtsstaatliche Prinzipien schon bisweilen in Vergessenheit geraten. Auf den Seiten der 'Antikinderpornografie Kampagne' (AKP) liest man beispielsweise 'Solche Taten lassen sich nicht mehr nur durch Gefängnis oder Psychotherapie bestrafen.'
Viele Bürger sind überzeugt, die Polizei habe das Netz nicht genügend im Griff. Den Klagen über zu wenig Kapazitäten und Know-how sowie Medienberichten über die 'hilflosen' Ermittler stehen jedoch beachtliche Erfolge gegenüber: Das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) hat im letzten Jahr mit nur fünf Internet-Spezialisten 597 Fälle von Kinderpornographie im Netz zur Anzeige gebracht. Christian Förster, Dezernatsleiter der 'deliktsübergreifenden DV-Gruppe' im LKA Niedersachsen meint: 'Sicherlich ist nicht jeder Polizist ein Internet- oder Computer-Profi - in anderen Spezialbereichen wie der Wirtschafts- oder Umweltkriminalität ist das nicht anders. Es gibt aber in allen Ländern zentrale Ermittlungsstellen.'
Auch in der realen Welt erfährt die Polizei vom größten Teil der Straftaten nicht auf ihren Streifengängen, sondern durch Hinweise aus der Bevölkerung. Wer beobachtet, wie sich jemand an der Balkontür des Nachbarn zu schaffen macht, ruft die Ordnungshüter. In der körperlosen digitalen Umgebung des Internet erscheinen Dinge aber vielleicht weniger bedrohlich als im realen Alltag - der Schaden ist weniger offensichtlich. Zudem verträgt sich das Ideal des freien selbstorganisierten Cyberspace nur schlecht mit Hinweisen an die Polizei.
Auch die vermeintliche Notwendigkeit, zum Telefon zu greifen und so die virtuelle 'Tatumgebung' zu verlassen, stellt im Internet ein zusätzliches Hindernis dar - Online-Meldestellen könnten da helfen. Einige Landeskriminalämter sind bereits per EMail erreichbar; EMails erlauben allerdings nicht ohne weiteres anonyme Hinweise.
Gerade in Sachen Kinderpornographie gibt es noch eine weitere fatale Hemmschwelle: Wer Anzeige erstattet, setzt sich sofort dem Verdacht aus, selbst im verbotenen Besitz von Kinderpornos gewesen zu sein oder zumindest danach gesucht zu haben. Auch wer zufällig die verbotenen Darstellungen oder Schriften auf seinem Bildschirm findet, hat sie ja bereits auf der Festplatte - und sei es nur im Zwischenspeicher (Cache) des Web-Browsers. Der zufällige Besitz ist zwar nicht strafbar, etliche Polizeidienststellen sehen sich aber gezwungen, zunächst einmal ein Verfahren in Gang zu setzen. Die Aussicht auf eine Anzeige, vielleicht sogar die Beschlagnahme des eigenen Computers, läßt viele Netzbenutzer 'einfach wegsehen'.
Solange Zeugen sich nicht unbesorgt an die Behörden wenden können, drohen wichtige Hinweise zu unterbleiben. Weil aber jeder Fall von Kindesmißbrauch ein Fall zuviel ist, startet Heise Online gemeinsam mit dem Deutschen Kinderschutzbund, dem Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FifF), Spiegel Online und Stern Online die Aktion 'Netz gegen Kinderporno'. Oberstaatsanwalt Klaus Finke, Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung jugendgefährdender Schriften in Niedersachsen und hat sich der gemeinsamen Erklärung angeschlossen.
c't betreibt einen WWW-Server für die Aktion, auf dem es auch ein Meldeformular gibt, über das Sie uns benachrichtigen können, wenn Sie im Netz auf Kinderpornographie stoßen. Alle eingehenden Hinweise werden von c't anonymisiert an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet und für die künftige Berichterstattung ausgewertet. Das Zeugnisverweigerungsrecht der Journalisten ermöglicht c't, die Identität der Hinweisgeber zu schützen. Natürlich können Sie Hinweise auch völlig anonym einsenden.
Schreiben Sie uns wann, wo und wie Sie im Internet mit Kinderpornographie konfrontiert wurden. Notieren Sie gegebenenfalls die genauen Umstände. Beschreiben Sie gefundene Kinderpornos, behalten Sie aber keine Kopien davon. Aber ganz wichtig: Suchen Sie nicht aktiv danach! Die Beschaffung und der vorsätzliche Besitz von Kinderpornos sind strafbar.
Die Initiative 'Netz gegen Kinderporno' ist nicht als Konkurrenz zu aktiven Internet-Kampagnen oder der Freiwilligen Selbstkontrolle der Betreiberverbände gedacht. Durch die Einführung eines Link-Logos soll ein Knotenpunkt im Netz entstehen, der bestehende Aktionen verbindet. Alle Betreiber von Websites sind eingeladen, das Logo auf ihre Seiten zu übernehmen. (nl)
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Oberstaatsanwalt Klaus Finke ist Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung jugendgefährdender Schriften in Niedersachsen, die auch für die Verfolgung von Kinderpornographie zuständig ist.
c't: Was sollte man tun, wenn man im Netz auf Kinderpornographie stößt?
Finke: Jeden, der Anhaltspunkte zu Kinderpornographie findet, kann ich nur bitten, sich sofort an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft zu wenden und es nicht bei Hinweisen an die Internet-Anbieter zu belassen. Es steht zu befürchten, daß man dort zwar Inhalte und Benutzerkonten sperrt, die Verantwortlichen aber nicht anzeigt, um Imageverluste und weiteren Aufwand zu vermeiden.
c't: Müssen Hinweisgeber nicht damit rechnen, daß auch gegen sie selbst Verfahren eröffnet werden?
Finke: Dazu gibt es noch keine bundesweit einheitliche Vorgehensweise. Das bayerische Landeskriminalamt ermittelt beispielsweise zunächst nur gegen die Vertreiber von Kinderpornographie, wenn Hinweise auf EMail-Verteilerlisten eingehen. In Nordrhein-Westfalen eröffnet man hingegen standardmäßig auch gegen alle darin bezeichneten Bezieher ein Verfahren. Es sind derzeit Bestrebungen im Gange, die Rechtspraxis unter den einzelnen Ländern abzugleichen.
In Niedersachsen gibt es in der Regel keine Anzeige gegen Hinweisgeber. Einen Zeugen anzuklagen, der nur seiner Bürgerpflicht nachgekommen ist, halte ich für kontraproduktiv - selbst wenn das Verfahren dann regelmäßig eingestellt wird. Ich sehe auch nicht, warum die Polizei das veranlassen sollte, wenn zu vermuten ist, daß der Hinweisgeber nicht vorsätzlich in den Besitz von Kinderpornographie gekommen ist und einzelne Werke ausschließlich als Beweismittel gesichert hat, deren einzige Kopie er abgibt. Bei Menschen, die von sich aus mit einer Diskette in der Hand zur Polizei kommen, sollte man das zunächst annehmen können.
Natürlich darf hieraus keine Freikarte zum Kinderpornos-Sammeln erwachsen. Wenn wir während einer Hausdurchsuchung bei einem Verdächtigen eine Diskette mit Kinderpornographie finden, auf der er seit Wochen 'nur Beweismittel gesammelt' haben will, ist das wenig glaubhaft.
c't: Was halten Sie von privaten Ermittlungen gegen Kinderpornographie im Netz?
Finke: So etwas ist mit höchster Vorsicht zu genießen: Die gezielte Suche nach Kinderpornographie ist ebenso wie der Besitz strafbar, selbst wenn das nur zur Ermittlung der Täter dienen soll. Auch wer einen vermeintlichen Vertreiber zur Herausgabe von Beweismaterial bewegen will, unternimmt einen strafbaren Beschaffungsversuch.
Außerdem habe ich große Bedenken gegen jede Art von Bürgerwehr - allzu leicht artet das in Hetzkampagnen und Rachefeldzüge aus, die nicht nur die bloße Verbrechensverhütung oder -aufdeckung zum Ziel haben oder sich nicht mehr auf rechtsstaatliche Methoden beschränken.
c't: Halten Sie die Einrichtung einer unabhängigen Meldeinstanz für sinnvoll?
Finke: Der bessere Weg wären behördeneigene Server und eine klare Rechtslage. Solange Zeugen verunsichert sind und vor einer Anzeige zurückschrecken, kann ich eine neutrale Melde- und Vermittlungsstelle, die Hinweise an uns weiterleitet, aber nur befürworten.
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