Telekom und Co. trommeln für die Option, Rechnungen ohne teures Briefporto online auszustellen. Den Pferdefuß des bequemen Internet-Verfahrens offenbart womöglich erst der Steuerprüfer, wenn es für eine Korrektur viel zu spät ist.
Firmen machen die auf Telefonrechnungen ausgewiesenen Mehrwertsteuerbeträge als Vorsteuerabzug beim Finanzamt geltend. Die Steuerberatergenossenschaft DATEV warnt: Damit auch Online-Belege beim Fiskus für diesen Zweck anerkannt werden, müssen sie eine qualifizierte elektronische Signatur tragen - Fehlanzeige bei den meisten Telefonrechnungen. Die Deutsche Telekom offeriert auf Wunsch seit Januar signierte Online-Rechnungen, hat dies aber kaum publik gemacht. Und dieses Feature, das man über die Konto-Webseite ausdrücklich anfordern muss, hat seine Tücken: Über ein Rechnungskonto mit zwei verschiedenen Buchungsnummern beantragten wir vergeblich, eine signierte Kopie der Telekom-Rechnungen zu erhalten. Zwar konnten wir mit den Browsern Firefox und Internet Explorer 6 die Verschlüsselung für den Versand per E-Mail aktivieren, doch das Häkchen für „Signatur“ war bei jedem neuen Aufruf der Einstellungsseite wieder verschwunden. Auch die Versuche, vorhandene Rechnungen als signiertes PDF herunterzuladen, brachten keinen Erfolg. Obwohl wir als Format „PDF mit Signatur“ wählten, erhielten wir unsignierte PDF-Dateien.
Problematisch wird es auch, wenn der rosa Riese zugleich als Rechnungssteller etwa für Call-by-Call-Anbieter auftritt: Für solche Fälle verlangt das Gesetz allgemein, dass auch ein solches „leistendes Unternehmen“ mit Umsatzsteuer-ID genannt wird, und genau diese Anforderung erfüllt die Deutsche Telekom nicht. Die Redaktion der Online-Community Be-a-Part hat sich von der Oberfinanzdirektion Frankfurt bestätigen lassen, dass der Vorsteuerabzug unter diesen Umständen seit Januar 2004 nicht mehr gerechtfertigt sei [1|#literatur]. Mehr noch: Betriebe, die diesen Mangel in ihren Steueranmeldungen nicht berücksichtigen, könnten sich sogar einen Bußgeldbescheid einfangen, weil sie ihre Steuerbelege nach Fiskus-Lesart nicht angemessen geprüft haben. Allerdings ist mit solchen Nicklichkeiten frühestens 2006 zu rechnen, wenn die ersten Steuerprüfungen den 2004er Belegen auf den Zahn fühlen.
Die Telekom beruft sich dagegen auf eine Sonderregelung [2|#literatur], sie gelte auf ihren Rechnungen als einziges leistendes Unternehmen für Steuerbelange. Andere Rechtsmeinungen sehen den dafür zu Grunde liegenden Erlass jedoch auf Nordrhein-Westfalen beschränkt. Mal sehen, welche Erfahrungen die Steuerbürger im kommenden Jahr machen werden. (hps)
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