Jemand von der Gebühreneinzugszentrale hat mir erzählt, dass man auch für einen Beamer GEZ-Gebühr zahlen muss. Mein technischer Sachverstand sagt mir aber, dass ein Beamer ohne eingebauten Tuner gar kein Fernsehen (oder Radio) empfangen kann – und daher auch keine Gebühren fällig werden. Stimm das?
Da haben Sie die GEZ wohl auf dem falschen Fuß erwischt. Auf unsere Anfrage beteuerte uns die Pressestelle der GEZ, dass Anzeigegeräte wie Beamer oder Monitore „nur in Kombination mit einem Empfangsteil ein anmeldepflichtiges Rundfunkempfangsgerät“ darstellen. Für die Eigenschaft als Rundfunkempfangsgerät komme es „allein darauf an, dass das Gerät geeignet ist, unabhängig vom Empfangsweg ‚Rundfunk’ zu empfangen und hör- und sichtbar zu machen oder aufzuzeichnen.“ Beamer haben üblicherweise keinen TV-Tuner an Bord – wenn Sie also keinen Kabel- oder Satelliten-Receiver angeschlossen haben, müssen Sie für den Projektor auch keine GEZ-Gebühr zahlen. (
jkj)