c't 6/07
Wenn man diese Bedingungen nicht erfüllt, obwohl man nur sehr wenig verkauft, kann man seit 1. 1. 2007 in einem vereinfachten Verfahren zumindest den Erlass der Gebühren für die Prüfung der Garantiestellung beziehungsweise der Glaubhaftmachung beantragen. Die entsprechenden Schwellwerte, die je nach Größe der verkauften Geräte zwischen 50 und 500 Kilogramm/Jahr liegen, stehen in der geänderten Kostenverordnung zum Elektrogesetz. (anm)
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