c't 21/08
Im Falle eines Defektes innerhalb des Gewährleistungszeitraums von 24 Monaten gelten die üblichen gesetzlichen Vorschriften. Wenn Händler oder Hersteller für Ihr Produkt eine längere Garantiefrist zusichern, dann sollten Sie die Garantiebedingungen genau studieren: Manchmal ist eine Produktregistrierung erforderlich, oft müssen Reklamationen im Rahmen der Garantiefrist über den Händler abgewickelt werden. Leider gibt es Händler, die für die Bearbeitung von Reklamationen nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist Bearbeitungsgebühren verlangen, obwohl der jeweilige Geräte-Hersteller eine längere Garantielaufzeit zusichert.
Fällt Ihr Produkt nach Ablauf der Gewährleistungs- und Garantiefrist aus, und ist nachweislich der Grafikchip die Ursache, dann können Sie versuchen, wenigstens Teile der Reparaturkosten erstattet zu bekommen. Falls sich Händler oder Hersteller aber nicht kulant verhalten, lässt sich der potenzielle Erfolg eines Rechtsstreits nur schwer einschätzen. Zudem sinkt der Restwert von Notebooks und Grafikkarten rasch, die Abschreibungsfrist beträgt üblicherweise drei Jahre.
Glaubt man Nvidia, dann kommen die fraglichen Grafikchips zwar in rund 200 Notebook-Typen zum Einsatz, aber bei Notebooks, die nicht von Dell oder HP stammen, bestünde nur eine geringe Ausfallwahrscheinlichkeit. Grafikkarten für Desktop-Rechner sind demnach überhaupt nicht betroffen. Dell und HP haben für die betroffenen Geräte die Garantiefristen verlängert und für einige Modelle BIOS-Updates veröffentlicht (siehe Soft-Link), die durch ein verändertes Regelverhalten der Lüfter dazu beitragen sollen, dass die Grafikchips länger halten.
(ciw)
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