c't 1/05
Ein Unternehmer, der einem Verbraucher etwas verkauft, kann dabei die Haftung für Mängel nicht ausschließen. Außerdem können Verbraucher, die bei einem Unternehmer kaufen, ihre Kaufentscheidung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen widerrufen und die Ware zurückgeben. Vorsicht: Manche Händler wollen dem Kunden die Begründung abringen, dass die Ware beschädigt sei, um sich das Recht zur Nachbesserung zu verschaffen. Lassen Sie sich nicht darauf ein. Der Bundesgerichtshof hat Anfang November klargestellt, dass das Widerrufsrecht nach § 312d auch für Waren gilt, die bei Online-Auktionen ersteigert wurden.
Verbraucher, die Ware anbieten, können grundsätzlich einen Gewährleistungsausschluss vereinbaren. Dazu genügt ein deutlicher Hinweis im Angebot: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss von Gewährleistung.“ Entspricht die Ware aber nicht der Beschreibung oder wurden Mängel verschwiegen, kann der Käufer trotz Gewährleistungsausschluss auf Wandlung bestehen. (ad)
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