c't 6/07
Danach muss sich jeder, der Elektro- und Elektronikgeräte erstmals in Deutschland in Verkehr bringt, bei der Stiftung Altgeräte-Register (EAR) als Hersteller gebührenpflichtig registrieren lassen, die dort erhaltene Nummer in seinen Geschäftspapieren angeben und regelmäßig ebenfalls gegen Gebühr Angaben zu den verkauften Mengen machen. Als Gerät werden auch Bauteile wie Netzwerkkarten, Prozessoren oder RAM betrachtet. (anm)
Version zum Drucken | Per E-Mail versenden | Heft bestellen
Permalink: http://heise.de/-296236
Das aktuelle Heft ist jetzt im Handel erhältlich.
Ältere Artikel können Sie über unser Zeitschriften-Archiv bestellen.