c't 1/05
Gegen eine falsche Tatsachenbehauptung in einer negativen Bewertung müssten Sie sich allerdings vor Gericht zur Wehr setzen. Denn eBay kann nicht entscheiden, wer in einem solchen Fall Recht hat, und reagiert erst, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Außerdem können Käufer und Verkäufer eine Bewertung in beiderseitigem Einverständnis entfernen lassen. Hat man sich vertan und eine Bewertung versehentlich für ein falsches Mitglied abgegeben, kann man dies korrigieren lassen. (ad)
Version zum Drucken | Per E-Mail versenden | Heft bestellen
Permalink: http://heise.de/-294046
Das aktuelle Heft ist jetzt im Handel erhältlich.
Ältere Artikel können Sie über unser Zeitschriften-Archiv bestellen.