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7. Februar 2012 17:23

Strafgeld wegen unlizensierter Daten auf dem webserver

Hallo,
ich möchte mal eine Vorgehensweise der Euro Cities AG, vertreten
durch die berliner Rechtsanwälte Meissner&Meissner darlegen.

Vor 5 Jahren wurde ich wegen einer unlizensierten Landkartenausschitt
auf einer website einer Kundin von mir (ichbin Grafikerin) abgemahnt
und habe Geld gezahlt.

Nun wurde wieder nach der alten Grafik, die ich aus der website
entfernt hatte, zu der es absolut keinen Link gibt und die auch nicht
über Suchmaschinen gefunden wird, gesucht und in meinem
Grafiken-Ordner gefunden. D.h., es wurde einfach der direkte Pfad zu
meinem Grafiken-Ordner gelegt und die Grafik, völlig losgelöst von
der website, im Browser aufgerufen. 
Nach Meinung der Anwälte und scheinbar auch vieler Richter, stellt
das bloße Vorhandensein von urheberechtlich geschützten Datein auf
Servern, eine Veröffentlichung dar und wird nun mit einer hohen
Geldstrafe (5100 Euro) geahndet.

Die Datei kannnur gefunden werden,wenn man aktiv und unter Kenntnis
des Pfades danach sucht. Es steckt also klar die sittenwidrige
Absicht dahinter, Unternehmer bzw. webentwickler abzuzocken, in dem
man in den Orderstrukturen auf den Servern herumschnüffelt.

Also im Vergleich: ich habe ein verbotenes Dokument in der
Manteltasche, zeige es aber niemanden und nur weil ich mit meinem
Mantel auf der Straße bin, veröffentliche ich das Dokument. Ein
findiger Anwalt greift mir, um die "Veröffentlichung" zu beweisen, in
die Manteltasche. Das ist die Denkweise, die hier zugrunde liegt und
die für die Richter in Vergleichsfällen, scheinbar völlig korrekt
ist.

Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht oder was denkt ihr darüber? Ich
finde, man müßte diese Praktiken mal an die große Glocke hängen,
damit da mal ein anderes Rechtsbewußtsein ensteht. 

Freue mich über Meinungen.

Viele Grüße von Kerstin