2013 wird aus der gerätebezogenen Rundfunkgebühr eine pauschale Haushaltsabgabe. Für die meisten Haushalte ändert sich nichts, doch einige Hunderttausend Gebührenzahler werden deutlich drauflegen müssen.
Bei den nordrhein-westfälischen Christdemokraten wachsen die Zweifel an der Neuausrichtung der Rundfunkgebühr, FDP und Linke haben sich bereits dagegen positioniert. Ein Scheitern der Reform an NRW wird so wahrscheinlicher.
FDP und Linke richten sich in Bremen gegen die Neuausrichtung der Rundfunkgebühr. Die rot-grüne Landesregierung steht noch zum Vorhaben.
Die oberste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit stellt klar, dass berufliche genutzte PCs in der Wohnung der Zweitgerätebefreiung unterliegen, wenn dort etwa schon ein Fernseher angemeldet ist.
Vermieterverbände und Datenschützer kritisieren eine Klausel im neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag, nach der Eigentümer der GEZ Auskunft über nicht ermittelbare Wohnungsinhaber geben müssten.
Das Recht ist auf seiner Seite: Ein Computerfachmann hat durch mehrere Instanzen gegen GEZ-Gebühren für seinen beruflich genutzten PC geklagt – und gewonnen.
Um die Gebührenreform zu stemmen, will die GEZ deutlich wachsen. Die neuen Mitarbeiter sollen 40 Millionen zusätzliche Briefe abschicken.
Die Reform der Finanzierung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hängt von der Zustimmung der nordrhein-westfälischen CDU ab, die sich noch nicht entschieden hat.
Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben in Berlin den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet. Damit soll 2013 eine Haushaltsabgabe eingeführt werden.
Der abschließende Entwurf für den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sieht kleine Nachbesserungen bei der Berechnung des künftigen Beitrags für Radio und Fernsehen in Unternehmen sowie beim Datenschutz vor.
Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat drei Revisionen zurückgewiesen, da es sich bei internetfähigen Computern um Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags handele.
Die Ministerpräsidenten des Bundesländer befürworten die Finanzierungsreform für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Zuvor waren am ursprünglichen Entwurf einige Änderungen vorgenommen worden.
Die FDP-Fraktionsvorsitzenden in den Parlamenten von fünf ostdeutschen Bundesländern fordern, die Unterzeichnung des nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags zu verschieben. Sie halten das geplante Gebührenmodell nicht für einen Systemwechsel geeignet.
Nachdem am 22.9.2010 ein Entwurf für die geplante Reform der Rundfunkgebühren veröffentlicht wurde, hat jetzt der Sixt-Chef ein Gutachten eingereicht, das die Reform als verfassungswidrig bezeichnet.
Der Vertriebsleiter einer Computerfirma aus Wuppertal ist wegen Vorteilsgewährung zu neun Monaten Haft auf Bewährung und Zahlung von 50.000 Euro verurteilt worden. Die Firma hatte einem GEZ-Mitarbeiter Erotikbar- und Restaurantbesuche bezahlt – im Gegenzug gab es Aufträge.
Der Entwurf für den fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist nun öffentlich einsehbar. Mit ihm soll ab 2013 die Rundfunkgebühr nicht mehr geräteabhängig, sondern pro Haushalt fällig werden.
Der jüngste Entwurf für den 15. Rundfunkstaatsvertrag wurde nun im Internet publik. Dienstleistungsunternehmen stören sich an der darin geplanten Staffelung des Rundfunkbeitrags nach der Mitarbeiterzahl. Datenschützer sehen die "Supermeldebehörde" äußerst kritisch.
Auch nach der Umstellung der Rundfunkgebühren auf eine Haushaltsabgabe wollen die öffentlich-rechtlichen Sender weiterhin die Rundfunkgebühreneinzugszentrale beanspruchen.
Nach der Einigung der Ministerpräsidenten auf ein neues Rundfunkgebührenmodell freuen sich nur die Gebührenempfänger. Von anderer Seite gibt es teils heftige Kritik an der Haushaltsabgebe, die ab 2013 die Öffentlich-Rechtlichen finanzieren soll.
Die bisherige "GEZ-Gebühr" für Rundfunkempfangsgeräte soll ab 2013 einer Haushaltsabgabe weichen. Darauf haben sich die Ministerpräsidenten der Länder am Mittwochabend in Berlin verständigt.
Die Pläne der Rundfunkkommission der Länder zur Reform der Rundfunkgebühren decken sich weitgehend mit den von Verfassungsrechtler Paul Kirchhof im Rahmen seines Gutachtens erstellten Vorschläge, wie der vom Politik- und Medien-Blog Carta nun veröffentlichte Entwurf zum Rundfunkgebühren-Staatsvertrag zeigt.
Verfassungsrechtler Paul Kirchhof empfiehlt eine Abkehr von der gerätebezogenen Rundfunkgebühr zugunsten einer Haushaltsabgabe. Jetzt ist die Politik am Zug - in der Debatte um die Ausgestaltung dürfte es auch um das Schicksal der ungeliebten GEZ gehen.
Ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Paul Kirchhof stützt eine Änderung des Rundfunkgebührenmodells hin zu einer Haushaltsabgabe.
Erneut hatte ein Gericht über die Frage zu entscheiden, ob für einen beruflich genutzten PC Rundfunkgebühren zu zahlen sind. In diesem Fall ging es darum, ob für den PC im Arbeitszimmer GEZ-Gebühren fällig sind, wenn im privaten Bereich des Hauses betriebene Radio- und TV-Geräte bereits angemeldet sind.
Im Hinblick auf die anstehenden Beratungen über eine Reform des GEZ-Rundfunkgebührensystems machen sich die Sozialdemokraten für den Abschied von der rein gerätebezogenen Gebühr stark. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck will die Sender bis 2017 werbefrei machen und dafür die Gebühren erhöhen.
Die Gebühreneinzugszentrale hat ihren Internetauftritt überarbeitet. Nutzer können in einem neuen Forum diskutieren und GEZ-Mitarbeiter liefern in Weblogs Einblicke hinter die Kulissen.
Ein internetfähiger Computer sei zwar grundsätzlich als Rundfunkgerät zu bewerten. Anders als bei Fernsehern oder Radios sei aber nicht alleine durch den Besitz davon auszugehen, dass sie für den Rundfunkempfang gebraucht werden, befand das Gericht.
Der sächsische Datenschutzbeauftragte kritisiert, dass GEZ-Mitarbeiter immer wieder versuchen würden, die Polizei als Ermittlungshelfer zu missbrauchen.
Für ihren gewerblich genutzten PC mit Internet-Anschluss muss eine Diplomübersetzerin entgegen der Forderung des NDR keine Rundfunkgebühren zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht.
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft befürchtet, Deutschland könne international den Anschluss verlieren, falls die Gebühren erhöht würden. Außerdem gebe es keine Rechtfertigung für eine Erhöhung der "Content-Steuer".