Wohl als Reaktion auf eine Drohgebärde der MPAA haben die Sharehoster Fileserve und Wupload die Download-Möglichkeiten stark beschnitten.
Zum Berufungsurteil im Streit der Gema gegen Rapidshare am OLG Hamburg liegt den Parteien nunmehr die schriftliche Urteilsbegründung vor. Der Filehoster hat bereits angekündigt, am Bundesgerichtshof Revision einzulegen.
Nicht das Hochladen von urheberrechtlich geschützten Werken zu Sharehostern an sich sei rechtswidrig, sondern das "öffentlich zugänglich machen" mit Download-Links, urteilte das OLG Hamburg. Nun soll Rapidshare Link-Portale durchsuchen.
Hintergrund: Die Megaupload-Razzia vor einer Woche hatte unerwartete Folgen. Der Medienrummel um Kim Schmitz war für das FBI wohl Teil des Kalküls.
Den Sharehostern weht der Wind ins Gesicht: Immer mehr Hoster schließen ihre Affiliate-Programme, blockieren Downloads und löschen Dateien von ihren Servern.
Die Marktforscher von MarkMonitor haben den Filehoster in einer Studie über Marken- und Urheberrechtsverletzungen im Internet als eine der größten Plattformen für widerrechtliches Material hervorgehoben. Rapidshare erwägt nun rechtliche Schritte.
Ein gegen den Sharehoster klagender Erotikanbieter scheiterte vor einem kalifornischen Bundesgericht mit einem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen Rapidshare, dass die Entscheidung "bahnbrechend" nennt.
In der Berufung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die von einem Filmunternehmen erwirkte Einstweilige Verfügung gegen den umstrittenen File-Hoster aufgehoben. Das Gericht widersprach in der Begründung den bisherigen Urteilen gegen Rapidshare.
Der Jurist Patrick Breyer moniert, dass das Oberlandesgericht Hamburg seine im vergangenen Jahr eingeleitete Rechtsprechung fortschreibe, Urheberrechtsverstöße durch ein Verbot anonymer Online-Dienste zu unterbinden.
Nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg gegen den Schweizer Sharehoster will das Unternehmen ein klärendes Urteil in der nächsten Instanz herbeiführen und notfalls auch vor den Bundesgerichtshof ziehen.
Das Oberlandesgericht Hamburg sieht die Maßnahmen, die der File-Hoster gegen Urheberrechtsverletzungen bislang ergriffen hat, als unzureichend an.