Informieren Sie sich hier über alle juristischen Themen, die nicht zu den anderen Rechtsforen bei heise online passen. In Problemfällen sollten Sie sich an einen zugelassenen Anwalt wenden, da die meisten Forumsnutzer keine verbindlichen Rechtsauskünfte erteilen können und dürfen.
Hallo,
folgende Situation:
ich habe bei ebay auf ein Produkt geboten, welches noch ein paar Tage
läuft und auch vorher schon ein paar Tage gelaufen hat (10 Tage
insgesamt).
Ich habe ein paar Gebote abgegeben und war kurz unter meinem
Maximalgebot Höchstbietender. Leider wurde ich überboten und da mein
Maximalgebot schon meine Schmerzgrenze darstellte, habe ich den
Artikel abgeschrieben.
Nun bekam ich von Ebay eine Nachricht, dass ich wieder der
Höchstbietende bin, da ein anderes Mitglied sein Gebot zurückgezogen
hätte (Grund: Falscher Gebotsbetrag eingegeben).
So schön so gut. Sollte das Gerät bei dem Preis stehen bleiben bin
ich auch zufrieden, doch stellt sich mir eine Frage, ob ich bei einem
solchen Umstand dazu verpflicht bin, das Gerät noch abzunehmen,
geschweige denn zu bezahlen, da ich ja auch in der Zwischenzeit das
Gerät woanders hätte kaufen können, da mir das Gerät in der Auktion
zu teuer wurde. Hab ich nun zwar nicht gemacht aber war fast soweit.
Danke schonmal für die Aufmerksamkeit
Christian