Dieses Forum ist für den Erfahrungsaustausch bei Gewährleistungs- und Garantiefällen da. In Problemfällen sollten Sie sich an einen zugelassenen Anwalt wenden, da die meisten Forumsnutzer keine verbindlichen Rechtsauskünfte erteilen können und dürfen.
Hallo,
bei Wikipedia steht:
Die Frage, ob dem Käufer bei berechtigtem Widerruf auch die
Versandkosten (Hinsendekosten) zu erstatten sind, hat das
Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe am 5. September 2007 (Az. 15 U
226/06) im Einklang mit der EG-Fernabsatzrichtlinie zu Gunsten des
Käufers entschieden. [1]. Gegen das Urteil wurde Revision zum BGH
eingelegt (Az. VIII ZR 268/07), über die noch nicht entschieden
wurde. (Stand Sep. 2008)
Was bedeutet das nun für mich persönlich. Ich habe jetzt den
bezahlten Betrag abzüglich der Hinsendeversandkosten erhalten. Kann
ich mich jetzt beim Händler beschweren, oder ist es sein gutes Recht
bis der BGH das Urteil bestätigt?