Recht: Gewährleistung

Wer haftet für Schäden?

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27. April 2001 15:27

Kaufpreis und Rücknahmepreis bei Snogard

 Am 22. März habe ich bei Snogard einen Athlon C 1GHz gekauft für
499,90 DM. Als dann nach über zwei Wochen und auch erst nach
telefonischer Nachfrage geliefert wurde, war der Prozessor defekt. Die
CPU eines Freundes (Athlon B 900) lief in meinem Rechner einwandfrei,
meine CPU in seinem Rechner, auf 900/100 untertaktet, sagte keinen
Muckser. 
Also habe ich bei Snogard angerufen. Nachdem ich meinem
Gesprächspartner begreiflich gemacht hatte, das ich den Rechner
wirklich brauche und keine Zeit habe, noch zig Wochen auf eine neue CPU
zu warten, wenn schon ein normaler Versand über zwei Wochen dauert,
erklärte er sich bereit, die CPU zurückzunehmen und mir das Geld zu
erstatten. 
Anschließend habe ich die defekte CPU zurückgeschickt und mir bei einem
lokalen Computerhändler einen Athlon B 1Ghz (Athlon C gabs nirgendwo)
gekauft.
Nach mehrmaliger Nachfrage kam heute (27.4.) ein Brief von Snogard mit
einem Scheck über 409,90 DM. Also wieder angerufen. Der Mitarbeiter von
Snogard erklärte mit daraufhin, das man Ware nur zum aktuellen Preis
zurücknimmt, eben 429,90 DM, abzuglich 20,- DM
"Wiedereinlagerungsgebühr", macht 409,90. Heist also im Klartext, je
länger Snogard bummelt mit der bearbeitung der Reklamationen, um so
mehr sinken die Preise, um so weniger müssen sie zurückerstatten.
Außerdem behauptete mein Gesprächspartner, das die CPU absolut in
ordnung gewesen sei, was mit Sicherheit nicht der Fall war, und der
Prozessor sei jetzt wieder ins Lager gekommen, daher auch
"Wiedereinlagerungsgebühr". 
Wenn also jemand plant, bei Snogard einen Athlon C 1Ghz zu bestellen,
tut es nicht, ihr könntet meine reklamierte CPU bekommen!

Ist solches geschäftsverhalten überhaupt gesetzlich zulässig?
Was kann ich noch tun um an meine 90,- DM zu kommen?