Dieses Forum ist für den Erfahrungsaustausch bei Gewährleistungs- und Garantiefällen da. In Problemfällen sollten Sie sich an einen zugelassenen Anwalt wenden, da die meisten Forumsnutzer keine verbindlichen Rechtsauskünfte erteilen können und dürfen.
Hi,
Der Händler hat offensichtlich deinen Gewährleistungsanspruch
anerkannt, warum sollte er sonst vom Vertrag zurücktreten wollen.
Aber bei einem Gewährleistungsanspruch hat der Händler nicht das
Recht einen Gebrauchsvorteil in Abzug zu bringen, da er ja nie eine
mangelfreie Ware geliefert hat. Siehe hier
> http://www.frag-einen-anwalt.de/Abzug-Gebrauchsvorteil-__f104726.html
Ich sehe das als ein Angebot des Händlers, das ich nicht annehmen
muss. Wichtig ist noch die Frage, ob das Gerät noch lieferbar ist.
Aus deinem Schreiben entnehme ich, das dieses Gerät nach wie vor im
Angebot des Händlers zum gleichen Preis vorhanden ist. Ist das Gerät
nicht mehr reparabel und nicht mehr lieferbar, so kann der Händler
einen Gebrauchsvorteil in Abzug bringen. Ich würde das dem Händeler
schreiben und ihm ebenfalls mitteilen das du, falls innerhalb einer
bestimmten Zeit keine Antwort kommt, einen Rechtsanwalt einer
Verbraucherschutzorganisation aufsuchen wirst. Hier noch der Text zum
§ 346 auf den sich der Händler vermutlich berufen hat.
> http://dejure.org/gesetze/BGB/346.html