Dieses Forum ist für den Erfahrungsaustausch bei Gewährleistungs- und Garantiefällen da. In Problemfällen sollten Sie sich an einen zugelassenen Anwalt wenden, da die meisten Forumsnutzer keine verbindlichen Rechtsauskünfte erteilen können und dürfen.
FerdiX (shishogan@gmx.net) schrieb am 23. April 2001 21:57:
> Der Sachstand
>
> Habe ein Notebook per Fax bei der Firma Softworld in München
> bestellt
> und fand innerhalb einer Woche nach dem Erhalt des Notebooks 4!
> Fehler:
> die Verbindung zwischen Homebase und Notebook ist nur schwer
> herzustellen (regelmäßig bis zu 10 Anschlußversuche), eine Taste
> ist
> mit falschen Zeichen belegt, der TV-Ausgang der Homebase geht nicht
> und
> zu guter Letzt schaltet sich das Notebook nach einigen Studen ab
> (Überhitzungsfehler?).
>
> Die Servicehotline von Softworld erwies sich als inkompetent. Wegen
> der
> vielen Fehler und wegen des schlechten Supports will ich vom
> Vertrag
> gemäß dem Fernabsatzgesetz zurücktreten. In den AGB´s der Firma ist
> keine Rede vom 14-tägigen Rückgaberecht, Anrufe zu diesem Thema
> wurden
> abgewiegelt, auf ein Einschreiben wurde nicht geantwortet. Erst
> nach
> ca. 2 Wochen waren die Modalitäten der Rücksendung des Notebook
> geklärt.
>
> Nach der Rücksendung des Notebooks erhielt ich ein Schreiben von
> Softworld: Das Gerät wird nicht zurückgenommen, da ein Schaden in
> Verbindung vom Notebook zur Homebase vorliegt, der nicht von der
> Garantie abgedeckt sei (was auch immer das heißen soll).
> Unverschämtes
> Angebot von Softworld: Das Notebook wird auf meine Kosten repariert
> oder aber das Notebook auf meine Kosten an mich zurückgesandt
> zuzüglich
> 200 DM Bearbeitungsgebühr.
>
> Jetzt blieb nur noch der Gang zum Anwalt: Erst auf das 2. Schreiben
> des
> Anwalts mit Klagedrohung reagierte der Händler. Er erkennt die
> Rückgabe
> laut Fernabgabegesetz zwar nicht ausdrücklich an, aber er überweist
> den
> Kaufpreis, leider abzüglich 10% für den einen der vier Schäden. Die
> anderen Schäden werden in keinem seiner Schreiben erwähnt.
> D. h. für mich: kein neues Notebook aber inkl. Anwaltsgebühren über
> 1000 DM Verlust. Mein Anwalt schätzt die Chancen für ein
> Gerichtsverfahren nicht schlecht ein.
>
> Kennt jemand ähnlich gelagerte Fälle, wo der Händler einen Teil des
> Kaufpreises einbehalten hat?
> Gruß Ferdi
hi
ist den die homebase bestandteil des paketes oder wurde sie seperat
bestellt. wenn sie nämlich im paket enthalten ist dann gilt auch die
garantie für die homebase, egal was der händler sagt.
wenn jetzt fehler auftretten, in der garantie, dann muss das auf kosten
des HERTELLERS, oder des HÄNDLERS beseitigt werden. und wenn dann
nochmal fehler auftretten kannst du beim 2 oder erst auch beim 3 mal
der reperatur (das liegt in deinem vermessen) den kaufvertrag WANDELN
(auflösung/rücktritt des/vom kaufvertrages).
und die AGB´s kannst du bei jedem kaufvertrag in die tonne tretten.
grundsätzlich sind AGB´s zu gunsten des HÄNDLERS geschrieben, so weit
ich weiss gibt es darüber auch gerichtsurteile.
desweiteren ist der verkäufer bei wandlung des vertrages verpflichtet
dir den VOLLEN preis zu erstatten, er darf dir auch nicht irgendwelche
gutscheine o.ä geben. solche sachen fallen unter den punkt
"ungerechtvertigte bereicherung" und das ist VERBOTEN.
ich hatte mal ein ähnliches problem mit einem namhaften autohersteller
aus der blau/weissen region.
nach erhalt des fahrzeuges habe ich 2 defekte teile entdeckt. dies
wurden auch, ohne kommentar, repariert. 2 wochen später, das auto hatte
gerade mal 1250 km auf dem tacho, ist das automatik getriebe kaputt
gegangen. wurde wieder, ohne kommentar, repariert. nach weiteren 2
wochen ist dann die frontscheibe gerissen. ein schöner fetter riss von
unten nach oben durch. diesmal habe ich den vertrag gewandelt, und die
blau/weisse fraktion hat versucht mir ALLE SCHÄDEN in die schuhe zu
schieben, und hat promt 25% einbehalten.
daraufhin haben die ein anwaltsschreiben bekommen, das fahrzeug ist zum
tüv gegangen, die haben gesagt das das auto einen konstruktions schaden
hat, wegen materialfehler, und das ich dafür auf keinen fall was
könnte, weill das material schäden waren die man micht beeinflussen
kann. ich warte aber immer noch, seit ungefähr 8 Monaten auf mein geld,
und denke das ich da noch einige zeit drauf warten kann.
cu
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