Recht: Gewährleistung

Wer haftet für Schäden?

Dieses Forum ist für den Erfahrungsaustausch bei Gewährleistungs- und Garantiefällen da. In Problemfällen sollten Sie sich an einen zugelassenen Anwalt wenden, da die meisten Forumsnutzer keine verbindlichen Rechtsauskünfte erteilen können und dürfen.

15. Mai 2001 08:09

Re: Wie lange darf Garantiefall dauern?

Ing.e schrieb am 19. März 2001 12:41:

> Wenn aber nach einer wesentlich längeren Zeit ein Fehler erkannt
> wird,
> der schon von Anfang an vorhanden war, hat man auch noch nach
> Jahren
> Möglichkeit zur Reklamation.
> (Bei mir war es ein Pentium 90 MHz, den ich noch 1999 reklamiert
> habe -
> und woich auch noch Ersatz bekommen habe)

> I.

Glück gehabt !
Deine Aussage ist leider definitiv falsch !
Das BGB sagt ganz eindeutig, dass ein Mangel, der am Kaufgegenstand
besteht, innerhalb von 6 Monaten gerügt werden muss. Danach sind alle
Ansprüche verjährt. Ausgenommen sind arglistig verschwiegene Mängel
oder die Tatsache, dass zugesicherte Eigenschaften fehlen. Ggf. regelt
eine Herstellergarantie die Abwicklung darüber hinaus.

MN