Dieses Forum ist für den Erfahrungsaustausch bei Gewährleistungs- und Garantiefällen da. In Problemfällen sollten Sie sich an einen zugelassenen Anwalt wenden, da die meisten Forumsnutzer keine verbindlichen Rechtsauskünfte erteilen können und dürfen.
Ing.e schrieb am 19. März 2001 12:41:
> Wenn aber nach einer wesentlich längeren Zeit ein Fehler erkannt
> wird,
> der schon von Anfang an vorhanden war, hat man auch noch nach
> Jahren
> Möglichkeit zur Reklamation.
> (Bei mir war es ein Pentium 90 MHz, den ich noch 1999 reklamiert
> habe -
> und woich auch noch Ersatz bekommen habe)
>
> I.
Glück gehabt !
Deine Aussage ist leider definitiv falsch !
Das BGB sagt ganz eindeutig, dass ein Mangel, der am Kaufgegenstand
besteht, innerhalb von 6 Monaten gerügt werden muss. Danach sind alle
Ansprüche verjährt. Ausgenommen sind arglistig verschwiegene Mängel
oder die Tatsache, dass zugesicherte Eigenschaften fehlen. Ggf. regelt
eine Herstellergarantie die Abwicklung darüber hinaus.
MN