Was dem Juristen ein einträgliches Geschäft verspricht, kann für den Privatmann oder Kleingewerbetreibenden existenzbedrohlich sein. Wie sollte man sich bei Abmahnungen verhalten? Welche Abmahnungen sind gerechtfertigt? Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch und der Diskussion um einschlägige Urteile oder Gesetze. In Problemfällen sollten Sie sich an einen zugelassenen Anwalt wenden, da die meisten Forumsnutzer keine verbindlichen Rechtsauskünfte erteilen können und dürfen.
So, ich wollte nur mal posten, dass das Landgericht Berlin nunmehr
rechtskräftig entschieden hat, dass der Schadensersatzanspruch nicht
einfach nach der Preisliste des geschädigten Landkartenverlags
berechnet werden kann. Der Landkartenverlag forderte 1.620 € für eine
DIN-A5-Kartenkachel - ein Preis, der jenseits von gut und böse liegt.
Wie sich herausstellte, lag dem Verlag nicht ein einzger Vertrag vor,
bei dem auch nur ein Vertragspartner eine Stadtplanansicht zu diesem
Preis gemäß Preisliste gekauft hat. Die Preisliste existiert also
lediglich zum Zweck von Abmahnungen.
Nach Aufforderung durch das Gericht legte der Verlag Verträge vor bei
denen die Daten der Vertragsparntner allerdings vorher durch den
Verlag geschwärzt wurden. Dennoch konnten die meisten Vertragspartner
ermittelt werden. Darunter waren auch die Rechtsanwälte des
Landkartenverlags zu finden. Steht so auch im erstinstanzlichen
Urteil (http://www.trenkler.de/ag-charlottenburg-225-c-8707.html).
Das Urteil des LG Berlin ist inzwischen in der Zeitschrift GRUR-RR
2010, 422 (http://www.trenkler.de/lg-berlin-15-s-907.html)
abgedruckt. Der Verlag hat nur 300 € Schadensersatz erhalten und
nicht 1.620 € - ein kleiner Unterschied. Und in erster und zweiter
Instanz waren die Richter der Auffassung, dass die Angaben in der
Preisliste Schall und Rauch sind.
Zu den Rechtsanwaltsgebühren gibt es inzwischen ebenfalls ein anderes
gewichtiges Urteil, wonach der Rechtsanwalt den Gebührensatz für die
außergerichtliche Tatigkeit nur mit dem Faktor 0.3 und nicht mit 1.2
ansetzen darf.
Wir sind im deutschen Recht also wieder auf einem guten Weg zurück in
die Realität und viele Firmen dürften sich in Zukunft wieder darauf
konzentrieren, Geld mit echten Verträgen zu schließen und nicht mit
Abmahnungen.