Dieses Forum ist für den Erfahrungsaustausch bei Gewährleistungs- und Garantiefällen da. In Problemfällen sollten Sie sich an einen zugelassenen Anwalt wenden, da die meisten Forumsnutzer keine verbindlichen Rechtsauskünfte erteilen können und dürfen.
Fall:
Ich bin ein sehr kleiner örtlicher Händler. Kenne mich Rechtlich da
leider nicht so aus. Kunde hat PC vor etwa 6 Monaten gekauft. Jetzt
Netzteil defekt. Ich habe noch bei meinem Händler Garantie will den
Kunden also nicht so lange warten lassen da ich ein netter Händler
bin. Ich baue Ihm also ein gleichwertiges Netzteil ein das der PC
wieder läuft, er kann den PC sofort mitnehmen und ich reklamiere bei
meinem Händler das Netzeil wo ich auch noch Garantie habe.
> Jetzt kommt aber der Haken!
Der Kunde meint jetzt aber er hätte auf das Neue Netzteil wieder 2
Jahre Garantie. Stimmt das? Ich behaupte ja nein.
> Am liebsten hätte der wieder 2 neue Jahre Garantie auf den PC. Das geht erst recht nicht.
Ich habe gesagt er kann wenn das Netzteil wieder defekt geht gern
wieder kommen. Ich habe das neue Netzteil erst bekommen. Habe auch 2
Jahre wieder Garantie auf das Netzteil aber so kann das nicht
stimmen.
Gibt es da irgend welche Gesetzliche Grundlagen??
Wann sich welche Garantie verlängert.
Kann mir einer auf die Sprünge helfen? Hab schon nach "Recht?
Garantie auf Austausch" gegoogelt und in der Wikipedia gestöbert bin
aber nicht fündig geworden.
Vielleicht kann mir jemand helfen.
Danke!