Was dem Juristen ein einträgliches Geschäft verspricht, kann für den Privatmann oder Kleingewerbetreibenden existenzbedrohlich sein. Wie sollte man sich bei Abmahnungen verhalten? Welche Abmahnungen sind gerechtfertigt? Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch und der Diskussion um einschlägige Urteile oder Gesetze. In Problemfällen sollten Sie sich an einen zugelassenen Anwalt wenden, da die meisten Forumsnutzer keine verbindlichen Rechtsauskünfte erteilen können und dürfen.
Die Internetseite
http://www.infranken.de/nachrichten/lokales/bad-kissingen/Yello-Strom
-gegen-Yellow-PC;art211,230082
hat mich über ein doch recht merkwürdiges Gebaren der Firma
Yello Strom GmbH, einer Tochter der EnBW Energie aus
Baden-Württemberg informiert.
Die Firma Yello Strom hat einer Mini-Werkstatt mit dem Namen
"Yellow-PC Computerreparatur" eine Abmahnung durch eine
Stuttgarter Kanzlei zukommen lassen.
Angeblich bestehe eine "hochgradige Verwechslungsgefahr"
zwischen Yello Strom und dem Bad Kissinger Ein-Mann-Betrieb
Yellow-PC Computerreparatur.
Die abmahnende Kanzlei forderte für diese Abmahnung von dem
Ein-Mann-Betrieb 1780,20 Euro und setzte einen willkürlichen
Streitwert von 100000 Euro an.
Ein ähnliches trauriges Schicksal erlitt vor einigen Jahren
in Bad Kissingen ein Herr Horst Ferrari, der einen
Senioren-Shop unter seinem eigenen Namen führte.
Der bekannte Auto-Hersteller argwöhnte auch hier
Verwechslungsgefahr und lies eine Abmahnung zustellen.
Horst Ferrari klagte gegen die Abmahnung und verlor.
An solchen Beispielen erkennt man, dass Juristerei und
Gesetzgebung nicht unbedingt etwas mit Recht und Gerechtigkeit
im moralischen Sinne zu tun haben.
Hier wird einer bestraft aufgrund einer Anschuldigung.
Nach den Menschenrechten ist einem Täter doch erst seine Tat
nachzuweisen, bevor er bestraft wird.
Die hier vorgetragenen Anschuldigungen der Abmahner sind
zudem unglaubwürdig und widersprechen vollkommen meinem
Rechtsverständnis.
Wie kann man solche Gesetze erlassen ?