Recht: Gewährleistung

Wer haftet für Schäden?

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27. Januar 2010 12:25

((an)gerissene) Garantiesiegel über RAM- und HD-Schraubklappen bei Note-/Netbook

Wie sieht die Rechtslage bzgl. Garantieverlust aus, wenn bei einem
Notebook, das auf der Unterseite zwei Klappen/Deckel (eine für RAM,
die andere für HD) hat, die jeweils mit zwei Schrauben geschlossen
werden, und über die jeweils ein "Warraty void if seal broken" Kleber
prangt, der beim Kauf jedoch am Deckelrand schon eingerissen ist. Ist
so ein Kleber auf einer Klappe für Nachrüstteile überhaupt
rechtswirksam (auch wenn er nun nicht eingerissen wäre)? Zudem stellt
sich das Problem, dass beim Abstellen des Geräts die Siegel ohne
Öffnen beschädigt werden können.

Wie sieht das mit einem Garantiekleber über einer Gehäuseschraube
(bei einem Gerät mit HD-/RAM-Deckel) aus? Und wie sieht es bei einem
Kleber über einer Gehäuseschraube aus, wenn das Gerät keine Klappe
hat und zum Austausch von RAM oder HD z.B. der Gehäuseboden oder die
Tastatur gelöst werden muss?

NB: ein Garantieverlustkleber über einer
Desktop-PC-Gehäuseverschalung (die zwingend zum Einsetzen einer
Erweiterungskarte zu öffnen ist) ist ja doch bekanntlich auch
schlicht und einfach nichtig.

Wie sieht das effektiv aus? Gab's dazu schon Gerichtsurteile? Wie ist
Herstellern zu begegnen, die RAM-/HD-Deckel resp.
Desktop-PC-Gehäusedeckel mit Garantieverlustkleber abdecken und sich
zickig geben? Muss man da gleich mit Anwalt und Prozess drohen?
Irgendwo gab's mal doch einen Artikel drüber - wo ist der
festgepinnt?