Dieses Forum ist für den Erfahrungsaustausch bei Gewährleistungs- und Garantiefällen da. In Problemfällen sollten Sie sich an einen zugelassenen Anwalt wenden, da die meisten Forumsnutzer keine verbindlichen Rechtsauskünfte erteilen können und dürfen.
Hallo,
habe vor 2 Jahren einen DVD-HD-Recorder mit DVB-T-Empfangsteil
erworben.
Vor 8 Monaten gab die Anzeige und das Empfangsmodul den Geist auf.
Ich habe das beim Händler reklamiert und mir wurde eine kostenlose
Abholung angeboten.
Die habe ich, da das Gerät bis auf das Empfangsteil tadellos
funktioniert und ich das nicht mehr benötigte, erst jetzt, kurz vor
Ablauf der Gewhrleistungsfrist angefordert.
Abholung resp. Zusendung klappten hervorragend.
Drei Wochen später bekomme ich eine Update-Meldung: Es handele sich
um keinen Gewährleistungsfall, da es ein Wasserschaden sei (woher
auch immer der kommen mag). So weit - so gut.
Jetzt lässt mir der Händler aber nur die Wahl: Reparatur für 230,-
EUR (mehr als der Zeitwert) oder Rücksendung für fast 50,- EUR. Und
das mit einer Fristsetzung von 3 Tagen.
Da ich keine Reparatur wünsche, bliebe mir nur die Auslösung (aka
Rücksendekosten), über die ich im Vorfeld nicht informiert wurde -
die stehen auch nicht in den AGB.
Jetzt lautet die Sprachregelung: Wir senden das Gerät zurück und wenn
Sie die Annahme verweigern, lagern wir das kostenpflichtig ein und
leiten rechtliche Schritte ein.
Geht das?