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Re: Rücknahme vom iPad verweigert wegen Registrierung

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kernelmodul

3 Beiträge

03.01.2013 09:04 Permalink

Das Rückgabe"recht" bei Mediamarkt & Co. ist ein reines Garantieversprechen. Darauf gibt es keinen generellen Rechtsanspruch. D.h. Rückgabe erfolgt nur zu den Bedingungen des Verkäufers. Wenn da im Kleingedruckten irgendetwas steht, dass die Ware unbenutzt sein muss oder der Wert der Ware nicht gemindert sein darf, ist MM raus. OHNE WENN UND ABER.
Da Apple wohl keinen diesbezüglichen Vertrag mit MM hat und da aufgrund der Registrierung "der Wert der Ware gemindert worden ist" - schließlich läuft die Support-Frist bei Apple weiter und m.E. auch die Apple Garantiefrist - ist MM wohl formal im Recht. Soweit ich weiss gilt das 14-tägige Rückgaberecht bei Apple auch nur für im Apple-Store gekaufte Waren.
Für Verarsche halte ich dieses Vorgehen nicht gerade - wenn auch nicht für verbraucherfreundlich und schon gar nicht für transparent - zumindest, wenn der Kunde darüber nicht VORHER aufgeklärt worden ist. Aber es gibt dazu auch noch eine zweite Seite: Bekannte von mir, die im Handel arbeiten, nennen das "Konsumreue" - trifft die Sache glaube ich ziemlich gut...

kernelmodul

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