Grundsätzlich ist der Händler, bei dem Du das Gerät erworben hast, Dein Ansprechpartner. Er darf einen plausibel vorgetragenen Mangel nicht vom Tisch wischen, nur weil das Gerät schon mal beim Hersteller war. Schließlich wurde ja beim Hersteller gar nichts repariert, sondern nur mal reingeschaut. Dieses Recht hast Du selbst auch (reinschauen) und der Händler muß dennoch einen Defekt beheben. Bleib einfach hartnäckig und laß Dich nicht so schnell abwimmeln: "Ich gehe nicht aus diesem Laden, bis Sie mir eine akzeptable Lösung anbieten!"
War das Gerät in einer eingeschweißten Verpackung?
Falls nicht, hast Du einen Anhaltspunkt, dann kannst Du von Betrug ausgehen, denn ein repariertes Gerät (mit einer Nachbaukamera aus HongKong) als neu zu verkaufen, ist Betrug. Möglichst lautstark im Laden auftreten, schreckt manchen Verkäufer auch etwas.