21. November 2012 13:54

Das sind ja tolle Kommentare hier...

Private Kunden bezahlen die Mehrwertsteuer im jeweiligen Quellenland,
kommen also nicht an den 21% vorbei.

Gewerbliche Kunden können sich eine Umsatzsteuer-ID besorgen. Der
Deal läuft dann als "innergemeinschaftlicher Erwerb"
umsatzsteuerfrei, muss aber von beiden Parteien an die jeweilige
Steuerbehörde gemeldet werden. Es folgt dann ein Datenabgleich. Diese
Methode erzeugt natürlich einen gewissen Aufwand, den der Verkäufer
Dir zuliebe dann auch erstmal treiben müssen will.