der Heise Zeitschriften Verlag GmbH & Co KG,
Karl-Wiechert-Allee 10, 30625 Hannover
- vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Alfons Schräder -
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Zustandekommen und die
Abwicklung des Vertrages zwischen der Heise Zeitschriften Verlag GmbH &
Co KG (Heise Verlag) und dem Kunden (Auftraggeber) im Bereich des
Online-Stellenmarktes sowie die Rechte und Pflichten beider Parteien.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch zum
Download als pdf-Datei für den Acrobat Reader
verfügbar. Zum Betrachten bzw. Drucken dieser Dateien benötigen Sie den
kostenlosen Adobe Acrobat Reader, den Sie hier erhalten.
I. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der
Vertragsbedingungen für die Verträge des Heise Verlags mit den
Anzeigenkunden hinsichtlich der Veröffentlichungen von Stellenanzeigen auf
den Websites des Heise Verlags im Rahmen des Online-Stellenmarktes sowie
mit Kunden hinsichtlich des Zugriffs auf die Datenbank für Stellengesuche,
die online oder auf sonstigem Wege geschlossen werden. Es gelten jeweils
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Der erste Teil regelt die Geschäftsbedingungen des Heise Verlages
hinsichtlich der Veröffentlichung von Stellenanzeigen auf heise jobs. Der
zweite Teil beinhaltet vertragliche Regelungen für den Zugriff auf die vom
Heise Verlag betriebene Datenbank für Stellengesuche. Der dritte Abschnitt
beinhaltet gemeinsame Bedingungen für beide Teile.
II. Veröffentlichung von Anzeigen bei heise jobs
§ 1 Zustandekommen des Anzeigenvertrages
"Anzeigenvertrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung einer oder
mehrerer Anzeigen eines Stellenanbieters oder sonstiger Interessenten
(Auftraggeber) auf den Seiten des Online-Stellenmarktes auf den
Websites des Heise Verlags.
Der Vertrag kommt durch die Bestätigung des Heise Verlags auf eine
Bestellung des Auftraggebers zustande. Die Bestellung kann durch
Ausfüllen des auf der Website bereitgehaltenen Formulars oder auf
sonstigem Wege, insbesondere per E-Mail, Fax oder Brief, erfolgen. Die
Bestätigung der Auftragserteilung geht dem Auftraggeber nach Eingang
der Anzeigenbestellung per E-Mail oder auf sonstigem Wege nach einer
Überprüfung durch den Heise Verlag zu. Mit der Bestätigung nach Prüfung
oder durch die unmittelbare Freischaltung ist der Vertrag zustande
gekommen.
Die in der Auftragsbestätigung durch den Heise Verlag enthaltenen
Angaben, insbesondere über den Beginn und die Dauer der Schaltung der
Anzeige gelten als zwischen den Parteien vereinbart. Sollten die
Angaben in der Auftragsbestätigung nicht mit dem Willen des
Auftraggebers übereinstimmen, so wird dieser unverzüglich den Heise
Verlag zu einer entsprechenden Korrektur der Angaben veranlassen.
§ 2 Informationspflichten
Der Auftraggeber ist bei der Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemäße
Angaben zu machen. Unterlässt der Nutzer diese Information oder gibt er von
vornherein falsche Daten, insbesondere eine falsche Adresse an, so kann der
Heise Verlag, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag
zurücktreten.
§ 3 Ablehnungsvorbehalt
Der Heise Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge aufgrund ihres
Inhalts, der Herkunft oder der technischen Gestaltung abzulehnen. Dies
gilt besonders, wenn der Inhalt der Stellenanzeige gegen gesetzliche
oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt bzw. die
Veröffentlichung für den Heise Verlag aus sonstigen Gründen unzumutbar
ist.
Für den Fall, dass eine bereits online geschaltete Anzeige
inhaltlich oder durch ihre Gestaltung gegen gesetzliche oder
behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt ist der Heise
Verlag berechtigt, diese Anzeige unverzüglich aus dem Angebot zu
entfernen. Der Heise Verlag wird den Auftraggeber unverzüglich über die
Entfernung des Angebots informieren und mit ihm das weitere Vorgehen
absprechen.
Bei der Ablehnung einer Anzeige vor der Schaltung oder der
Entfernung einer bereits geschalteten Anzeige steht dem Auftraggeber
ein Ersatzanspruch gegen den Heise Verlag nicht zu, sofern die Anzeige
gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten
verstößt bzw. die Veröffentlichung für den Heise Verlag aus sonstigen
Gründen unzumutbar ist. Hat dies der Auftraggeber zu vertreten, so
steht dem Heise Verlag eine entsprechende Aufwandsentschädigung
zu.
§ 4 Anlieferung der Anzeigen
Bei der Zurverfügungstellung der Anzeigen zur Veröffentlichung stehen
dem Auftraggeber verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
Eingabe der Daten per Web-Formular;
Übersendung der Daten per E-Mail, Brief, Fax oder sonstigem;
Übersendung einer digitalen Vorlage;
Zurverfügungstellung auf dem eigenen Server bei Einbindung in Frames des
Heise Verlags.
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung der
Anzeigenmittel. Diese hat rechtzeitig vor dem in der Auftragsbestätigung
vereinbarten Schaltungsbeginn zu erfolgen. Verzögerungen, die infolge des
Inhalts des durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung gestellten
Anzeigenmaterials entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt,
hat der Heise Verlag nicht zu vertreten.
§ 5 Erstellung der Anzeige durch den Heise Verlag
Sofern der Auftraggeber dies ausdrücklich beauftragt, wird der Heise
Verlag für den Kunden die Gestaltung und Umsetzung von Anzeigen nach den
Vorgaben des Auftraggebers vornehmen.
Für die Erstellung und Gestaltung von Anzeigen durch den Heise Verlag
ist ein entsprechendes Entgelt zu leisten. Die Höhe des Entgelt bestimmt
sich, sofern zwischen den Parteien nicht anderweitig schriftlich
vereinbart, nach der online auf den Seiten von heise jobs veröffentlichten
Preisliste.
Die Urheber- und Nutzungsrechte an den vom Heise Verlag für den
Auftraggeber erstellten Anzeigen verbleiben beim Heise Verlag und werden
auch nach Vertragsbeendigung nicht automatisch auf den Auftraggeber
übertragen, soweit dies nicht gesondert schriftlich vereinbart wird. Dies
gilt nicht für die Teile der Anzeigen, die von Seiten des Auftraggebers zur
Verfügung gestellt werden.
§ 6 Verletzung der Rechte Dritter
Der Heise Verlag ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur
Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie die technische
Gestaltung der Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu
überprüfen.
Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige Marken oder
urheberrechtlich geschütztes Material benutzt werden, gilt die Genehmigung
zu deren Nutzung durch die Beauftragung der Anzeige als erteilt. Der
Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt
ist.
Der Auftraggeber stellt den Heise Verlag ausdrücklich von etwaigen
Ansprüchen Dritter durch Form, Inhalt und Gestaltung der Anzeigen frei.
Dies gilt insbesondere für etwaige Verletzungen von Urheber- und
Markenrechten. Von dieser Regelung ausgenommen sind solche Teile der
Anzeige, die durch den Heise Verlag erstellt werden.
§ 7 Veröffentlichung der Anzeige
Der Heise Verlag wird die beauftragte Anzeige des Auftraggebers zu dem
vereinbarten Zeitpunkt und für die vereinbarte Dauer der Schaltung online
im Rahmen des Stellenmarktes auf der Website des Verlages Nutzern zur
Verfügung stellen.
Der Auftraggeber hat die geschaltete Anzeige unverzüglich nach der
ersten Schaltung zu prüfen und etwaige durch den Heise Verlag verursachten
Mängel unverzüglich zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge,
so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt.
§ 8 Modifikationen der Anzeigen
Der Heise Verlag wird auf Anforderung des Auftraggebers Änderungen an
der Stellenanzeige des Auftraggebers während des Veröffentlichungszeitraums
vornehmen, sofern uns dies technisch und inhaltlich zumutbar ist.
Sofern die Änderungen nur geringfügiger Natur und für den Heise Verlag
mit geringem Aufwand durchzuführen sind, so werden sie kostenlos
durchgeführt. Erhebliche Änderungen sind vergütungspflichtig und werden von
Seiten des Heise Verlages mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Sofern der Auftraggeber die Anzeige auf eigenen Servern hostet und das
Angebot über Frames in das des Heise Verlages eingebunden wird, so steht
dem Auftraggeber jederzeit die Möglichkeit von Modifikationen zu.
Ausgeschlossen sind solche Veränderungen, welche den Inhalt einer
Anzeige dergestalt verändern, dass im Falle der Änderung nicht mehr die
ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde. Werden
derartige Modifikationen ohne Einverständnis des Heise Verlags vorgenommen,
so gilt die Anzeige als erneut geschaltet und führt eine den Preisangaben
des Heise Verlages entsprechende erneute Vergütungspflicht mit sich.
Weiterhin steht dem Heise Verlag ein Recht auf fristlose Kündigung des
Vertrags zu.
§ 9 Übernahme der Anzeige durch Dritte
Dem Heise Verlag ist es ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers
nicht gestattet, die Anzeige ganz oder teilweise an andere On- oder
Offline-Medien zur Veröffentlichung weiterzugeben.
Eine Haftung des Heise Verlags für eine unberechtigte Übernahme der
Anzeige oder einzelner Bestandteile der Anzeige in das Angebot Dritter
besteht nicht, da eine solche Übernahme nach dem gegenwärtigen Stand der
Technik nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Sollten dem Heise
Verlag derartige Fälle bekannt werden, so wird er den Auftraggeber darüber
informieren.
§ 10 Entgelt
Für die Schaltung und Bereithaltung der Anzeige ist ein Entgelt an den
Heise Verlag fällig. Die Höhe des Entgelts richtet sich - soweit zwischen
den Parteien nicht individuell schriftlich vereinbart - nach der online
veröffentlichten Preisliste des Heise Verlags. Maßgebend ist die
Preisliste, die zum Zeitpunkt des Zugangs des Antrags des Auftraggebers im
Internet veröffentlicht ist.
Die in Rechnung gestellten Beträge sind sofort fällig und ohne Abzug
zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungseingang auf dem
Konto des Heise Verlags, ist eine Zahlung als erfolgt anzusehen.
Ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber lediglich dann
zu, wenn und soweit sich sein Gegenanspruch aus demselben
Vertragsverhältnis ergibt. Eine seitens des Auftraggebers erklärte
Aufrechnung ist ausgeschlossen, wenn nicht die Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt oder vom Heise Verlag anerkannt worden sind.
§ 11 Gewährleistung
Der Heise Verlag gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen
Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Anzeigen. Dem
Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht
möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.
Ein Fehler in der Darstellung der Stellenanzeige liegt insbesondere
nicht vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht
geeigneten Darstellungs-Soft- und/oder -Hardware, durch Störung der
Kommunikationsnetze anderer Betreiber, durch Rechnerausfall bei einem
Internet-Access-Provider oder bei einem Online-Dienst oder durch
unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf Proxy-Servern
(Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und
Online-Dienste.
Ist eine Wiedergabe der Anzeigen aufgrund von Ursachen, die der Heise
Verlag zu vertreten hat, nicht möglich, so hat der Auftraggeber Anspruch
auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Umfang, in dem der
Zweck und die Nutzung der Stellenanzeige beeinträchtigt wurde. Schlägt die
Schaltung einer Ersatzanzeige aus irgendeinem Grunde fehl, so ist der
Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
(Rücktritt) oder die Herabsetzung des Anzeigenpreises (Minderung) zu
verlangen. Ein Schadensersatzanspruch durch den Auftraggeber ist dagegen
ausgeschlossen.
III. Zugriff auf die Stellengesuche-Datenbank
§ 1 Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag kommt durch die Bestätigung des Heise Verlags auf eine
Bestellung des Auftraggebers zustande. Die Bestellung kann durch Ausfüllen
des auf der Website bereitgehaltenen Formulars oder auf sonstigem Wege,
insbesondere per E-Mail, Fax oder Brief, erfolgen. Die Bestätigung der
Auftragserteilung geht dem Auftraggeber per E-Mail oder auf sonstigem Wege
zu. Mit der Bestätigung oder durch Freischaltung ist der Vertrag zustande
gekommen.
§ 2 Datenbankzugriff
Nach erfolgter Anmeldung und mit dem Erhalt des Passworts hat der Kunde
die Möglichkeit, auf die Datenbank zuzugreifen, in der die bei heise jobs
gespeicherten Stellengesuche abgelegt sind.
Die Möglichkeit, mit den Stellensuchenden Kontakt aufzunehmen, besteht
erst nach Vertragsschluss für die Dauer des Vertrages. Hat der Kunde in der
Datenbank einen für ihn interessanten Kandidaten ermittelt, so wird dem
Stellensuchenden zunächst das Interesse des Kunden mitgeteilt. Stimmt der
Stellensuchende einer Kontaktaufnahme durch den Kunden zu, so erhält der
Kunde vom Heise Verlag die Kontaktdaten des Stellensuchenden und damit die
Möglichkeit, selbst mit diesem in Kontakt zu treten.
§ 3 Entgelt
Für die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit Bewerbern aus Datenbank mit
Stellengesuchen ist ein Entgelt an den Heise Verlag fällig. Die Höhe des
Entgelts richtet sich - soweit zwischen den Parteien nicht individuell
vereinbart - nach der online veröffentlichten Preisliste des Heise Verlags.
Maßgebend ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt der Zugangs des Antrags des
Auftraggebers im Internet veröffentlicht ist.
Die in Rechnung gestellten Beträge sind sofort fällig und ohne Abzug
zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungseingang auf dem
Konto des Heise Verlags ist eine Zahlung als erfolgt anzusehen.
Ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber lediglich dann
zu, wenn und soweit sich sein Gegenanspruch aus dem selben
Vertragsverhältnis ergibt. Eine seitens des Auftraggebers erklärte
Aufrechnung ist ausgeschlossen, wenn nicht die Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt oder vom Heise Verlag anerkannt worden sind.
§ 4 Vertragsdauer
Die Mindestlaufzeit eines Vertrages über den Zugriff auf die
Stellengesuche-Datenbank beträgt vier Wochen. Details der Vertragslaufzeit
sind in der online veröffentlichten Preisliste geregelt.
§ 5 Gewährleistung
Der Heise Verlag gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen
Standard entsprechende, bestmöglichen Zugriff auf die Datenbank. Dem
Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht
möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.
Ein Fehler liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird
durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungs-Soft- und/oder
-Hardware, durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, durch
Rechnerausfall bei einem Internet-Access-Provider oder bei einem
Online-Dienst oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte
Angebote auf Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und
nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste.
Ist ein Zugriff auf die Stellengesuche-Datenbank aufgrund von Ursachen,
die der Heise Verlag zu vertreten hat, nicht möglich, so hat der
Auftraggeber Anspruch auf eine dem Dauer des Ausfalls entsprechende
Verlängerung der Zugriffszeit, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck
und die Nutzung der Datenbank beeinträchtigt wurde. Schlägt der Zugriff in
der zusätzlich gewährten Zeit aus irgendeinem Grunde fehl, so ist der
Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
(Rücktritt) oder die Herabsetzung des Anzeigenpreises (Minderung) zu
verlangen. Ein Schadensersatzanspruch durch den Auftraggeber ist dagegen
ausgeschlossen.
IV. Allgemeine Vorschriften
§ 1 Haftung
Der Heise Verlag haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner
Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten
uneingeschränkt. Das gilt auch für ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften.
Der Heise Verlag haftet für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine für das
Erreichen des Vertragszieles und die Erfüllung des Vertragszweckes
wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde (Kardinalpflicht).
Soweit Kardinalpflichten in dem vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt
werden, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.
Ausgeschlossen ist insbesondere eine Haftung die sich in irgendeiner Art
und Weise aus einem nicht oder fehlerhaft geschlossenen Arbeitsverhältnis
ergeben könnte sowie eine Haftung für solche Inhalte, die nicht vom Heise
Verlag zu vertreten sind, wie etwa von Stellensuchenden eingegeben.
Gegenüber Unternehmern ist in jedem Fall die Haftung für grobe und
leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche
Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den
üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und
vom Auftraggeber nicht beherrschbaren Schaden begrenzt.
§ 2 Datenschutz
Der Heise Verlag erhebt und speichert mit Hilfe elektronischer
Datenverarbeitung ohne ausdrückliche Zustimmung nur solche Daten,
die für die Ausführung der Bestellung und die
Vertragsabwicklung notwendig sind. Er verwendet sämtliche zur
Verfügung gestellten Daten nur zu den Zwecken, in die der Nutzer
eingewilligt hat.
Die Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzes werden
gewährleistet. Im übrigen gilt die Privacy Policy des Heise Zeitschriften Verlages.
§ 3 Sonstiges
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten sowie mit juristischen Personen des
öffentlichen Rechts gilt als Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten,
die sich aus diesem Vertrag ergeben Hannover. Daneben ist der Heise Verlag
auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
Sollte eine der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein bzw. werden, bleibt die Wirksamkeit der Bestimmungen im
übrigen davon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich dann, eine
der unwirksamen Regelung nahekommenden und wirtschaftlich sinnvolle
Ersatzregelung zu treffen.
Es gilt Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort ist Hannover.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform; dies gilt insbesondere auch für die Aufhebung dieser
Regelung.