News-Meldung vom 09.01.2012 17:35 Uhr
Amazons 1-Klick-Knopf ist nicht nur ein Symbol für den Online-Handel, sondern auch für die Kritik am gegenwärtigen Patentsystem. Den Kritikern dürfte die jüngste Entwicklung in Kanada neue Munition liefern: Aus Unterlagen des dortigen Patentamts geht hervor, dass der Online-Händler auch dort ein Patent für den Schnelleinkauf bekommt. Sie weisen eine "abschließende" Zahlung aus, die nur bei Erteilung eines Patents fällig wird.
Darauf musste Amazon 13 Jahre lang warten. Anders als ihre Kollegen aus den USA hatten sich die Beamten des kanadischen Patentamts bis heute geweigert, das 1-Klick-Verfahren zu patentieren, da es drei dafür nötige Kriterien nicht erfülle. So erweitere es das menschliche Wissen nicht um eine technische Neuerung, es handele sich im Wesentlichen um ein nicht patentierbares Geschäftsverfahren und es verändere weder die Eigenschaften noch den Zustand eines physischen Objekts.
Gegen diese Einwände setzte sich Amazon jedoch im November vor dem höchsten kanadischen Berufungsgericht durch. Der zuständige Richter entschied gegen einen Widerspruch des Patentamts zu einer Entscheidung des Bundesgerichts. Damit ordnete er de facto an, das Patent zu erteilen.
In den USA hatte Amazon sein 1-Klick-Patent nach einer vierjährigen Prüfung durch das US-Patentamt 2010 modifiziert und es so weitgehend bewahren können. In der EU gelang es Amazon bisher in mehreren Anläufen nicht, ein Patent für die Technik zu erhalten, in Australien liegt noch kein letztinstanzliches Urteil vor.
(ck)
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