News-Meldung vom 02.12.2011 15:05 Uhr
Wenn alles wie geplant läuft, könnte das europäische Gemeinschaftspatent ab 2014 verfügbar sein. Das geht aus einer Mitteilung des Rechtsausschusses im Europaparlament hervor. Er hat sich bei einem Treffen mit Vertretern des Ministerrats in mehreren Punkten durchgesetzt.
So sollen spezielle Regelungen für kleine und mittlere Unternehmen deren Kosten für einen Patentantrag gering halten. Zwar sollen Patente weiterhin nur auf Englisch, Deutsch oder Französisch vorliegen, sie dürfen jedoch in jeder der EU-Sprachen eingereicht werden. Die nötigen Übersetzungskosten werden erstattet. Für eine Übergangszeit soll eine komplette englische Übersetzung obligatorisch sein.
Der Rechtsausschuss wird auf seiner Sitzung am 19. und 20. Dezember über den Gesetzentwurf entscheiden. Bislang ist die Abstimmung im EU-Parlament für den 14. Februar 2012 vorgesehen. Anschließend könnten die Bestimmungen nach Billigung des Ministerrats in Kraft treten.
Beim Gemeinschaftspatent wendet die EU zum zweiten Mal das Verfahren der "verstärkten Zusammenarbeit" an: Spanien und Italien beteiligen sich nicht daran, sodass die Regeln dafür nur in den 25 übrigen Mitgliedsstaaten gelten werden.
(ck)
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