6. Dezember 2012 18:14

Sollte man einfach in den Anhang von Verordnung (EG) Nr. 2271/96 aufnehmen!

Dann könnten sich die entsprechenden Anbieter entscheiden, welchem
Herrn sie nun dienen wollen und müssten sich bei dann rechtswidriger
innereuropäischer Befolgung der US-Vorschriften vor nationalen
Gerichten verantworten.

Mir ist schon klar, dass das die Anbieter in eine Zwickmühle brächte.
Dennoch wäre dieser Schritt eine wirksame Schranke für die anmaßenden
US-Ansprüche.