Dann könnten sich die entsprechenden Anbieter entscheiden, welchem
Herrn sie nun dienen wollen und müssten sich bei dann rechtswidriger
innereuropäischer Befolgung der US-Vorschriften vor nationalen
Gerichten verantworten.
Mir ist schon klar, dass das die Anbieter in eine Zwickmühle brächte.
Dennoch wäre dieser Schritt eine wirksame Schranke für die anmaßenden
US-Ansprüche.