"Andere Behörden, auch solche, die das IZN versorgt, sind anscheinend
nicht betroffen. Offenbar legen sie keinen Wert darauf, Spam zunächst
anzunehmen, so dass dort wirksamere Filtermechanismen greifen und
erst gar kein Mail-Stau entstehen kann."
Nett! Uns wurde eine einstweilige Verfuegung ausgehaendigt die uns
zwingt erwiesenen SPAM eines Spammers anzunehmen. Das LG Lüneburg hat
die Verfügung gerade bestätigt! Richtig! LG Lüneburg ist der Meinung
das die Verwendung einer SBL wettbewerbswidrig sei und verlangt das
der Provider (wir) jede einzelne Mail prüft (durch den Inhalt). Auch
der Hinweis auf das Postgeheimnis, das Telemediengesetz bzw. das TKG
konnte das Gericht nicht zur Vernunft bringen. Ergo gilt seit letzter
Woche: Nimmt man Spam nicht an bzw benutzt man eine SBL, wird man vor
deutschen Gerichten wahrscheinlich erfolgreich abgemahnt bzw erhaelt
man eine einstweilige Verfuegung. Stellt man die SPAM Mail dem Kunden
zu und ignoriert seine Beschwerden ist man regresspflichtig
gegenueber dem Kunden.
Schoene neue Welt! Offenbar will die deutsche Justiz Selbstjustiz,
anders ist deren Handeln nicht zu erklaeren.
Simon