Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Heise Zeitschriften Verlag GmbH & Co KG, Karl-Wiechert-Allee 10, 30625 Hannover
- vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ansgar Heise und Herrn Dr. Alfons Schräder -
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Zustandekommen und die Abwicklung des Vertrages zwischen der Heise Zeitschriften Verlag GmbH & Co KG (Heise Verlag) und dem Kunden (Auftraggeber) im Bereich des Online-Stellenmarktes sowie die Rechte und Pflichten beider Parteien.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch zum Download als pdf-Datei für den Acrobat Reader verfügbar. Zum Betrachten bzw. Drucken dieser Dateien benötigen Sie den kostenlosen Adobe Acrobat Reader, den Sie hier erhalten.
I. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für die Verträge des Heise Verlags mit den Anzeigenkunden hinsichtlich der Veröffentlichungen von Stellenanzeigen auf den Websites des Heise Verlags im Rahmen des Online-Stellenmarktes sowie mit Kunden hinsichtlich des Zugriffs auf die Datenbank für Stellengesuche, die online oder auf sonstigem Wege geschlossen werden. Es gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Der erste Teil regelt die Geschäftsbedingungen des Heise Verlages hinsichtlich der Veröffentlichung von Stellenanzeigen auf heise jobs. Der zweite Teil beinhaltet vertragliche Regelungen für den Zugriff auf die vom Heise Verlag betriebene Datenbank für Stellengesuche. Der dritte Abschnitt beinhaltet gemeinsame Bedingungen für beide Teile.
II. Veröffentlichung von Anzeigen bei heise jobs
§ 1 Zustandekommen des Anzeigenvertrages
- "Anzeigenvertrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung einer oder mehrerer Anzeigen eines Stellenanbieters oder sonstiger Interessenten (Auftraggeber) auf den Seiten des Online-Stellenmarktes auf den Websites des Heise Verlags.
- Der Vertrag kommt durch die Bestätigung des Heise Verlags auf eine Bestellung des Auftraggebers zustande. Die Bestellung kann durch Ausfüllen des auf der Website bereitgehaltenen Formulars oder auf sonstigem Wege, insbesondere per E-Mail, Fax oder Brief, erfolgen. Die Bestätigung der Auftragserteilung geht dem Auftraggeber nach Eingang der Anzeigenbestellung per E-Mail oder auf sonstigem Wege nach einer Überprüfung durch den Heise Verlag zu. Mit der Bestätigung nach Prüfung oder durch die unmittelbare Freischaltung ist der Vertrag zustande gekommen.
- Die in der Auftragsbestätigung durch den Heise Verlag enthaltenen Angaben, insbesondere über den Beginn und die Dauer der Schaltung der Anzeige gelten als zwischen den Parteien vereinbart. Sollten die Angaben in der Auftragsbestätigung nicht mit dem Willen des Auftraggebers übereinstimmen, so wird dieser unverzüglich den Heise Verlag zu einer entsprechenden Korrektur der Angaben veranlassen.
§ 2 Informationspflichten
Der Auftraggeber ist bei der Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Unterlässt der Nutzer diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten, insbesondere eine falsche Adresse an, so kann der Heise Verlag, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten.
§ 3 Ablehnungsvorbehalt
- Der Heise Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge aufgrund ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Gestaltung abzulehnen. Dies gilt besonders, wenn der Inhalt der Stellenanzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt bzw. die Veröffentlichung für den Heise Verlag aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
- Für den Fall, dass eine bereits online geschaltete Anzeige inhaltlich oder durch ihre Gestaltung gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt ist der Heise Verlag berechtigt, diese Anzeige unverzüglich aus dem Angebot zu entfernen. Der Heise Verlag wird den Auftraggeber unverzüglich über die Entfernung des Angebots informieren und mit ihm das weitere Vorgehen absprechen.
- Bei der Ablehnung einer Anzeige vor der Schaltung oder der Entfernung einer bereits geschalteten Anzeige steht dem Auftraggeber ein Ersatzanspruch gegen den Heise Verlag nicht zu, sofern die Anzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt bzw. die Veröffentlichung für den Heise Verlag aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Hat dies der Auftraggeber zu vertreten, so steht dem Heise Verlag eine entsprechende Aufwandsentschädigung zu.
§ 4 Anlieferung der Anzeigen
- Bei der Zurverfügungstellung der Anzeigen zur Veröffentlichung stehen dem Auftraggeber verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
- Eingabe der Daten per Web-Formular;
- Übersendung der Daten per E-Mail, Brief, Fax oder sonstigem;
- Übersendung einer digitalen Vorlage;
- Zurverfügungstellung auf dem eigenen Server bei Einbindung in Frames des Heise Verlags.
- Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung der Anzeigenmittel. Diese hat rechtzeitig vor dem in der Auftragsbestätigung vereinbarten Schaltungsbeginn zu erfolgen. Verzögerungen, die infolge des Inhalts des durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung gestellten Anzeigenmaterials entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt, hat der Heise Verlag nicht zu vertreten.
§ 5 Erstellung der Anzeige durch den Heise Verlag
- Sofern der Auftraggeber dies ausdrücklich beauftragt, wird der Heise Verlag für den Kunden die Gestaltung und Umsetzung von Anzeigen nach den Vorgaben des Auftraggebers vornehmen.
- Für die Erstellung und Gestaltung von Anzeigen durch den Heise Verlag ist ein entsprechendes Entgelt zu leisten. Die Höhe des Entgelt bestimmt sich, sofern zwischen den Parteien nicht anderweitig schriftlich vereinbart, nach der online auf den Seiten von heise jobs veröffentlichten Preisliste.
- Die Urheber- und Nutzungsrechte an den vom Heise Verlag für den Auftraggeber erstellten Anzeigen verbleiben beim Heise Verlag und werden auch nach Vertragsbeendigung nicht automatisch auf den Auftraggeber übertragen, soweit dies nicht gesondert schriftlich vereinbart wird. Dies gilt nicht für die Teile der Anzeigen, die von Seiten des Auftraggebers zur Verfügung gestellt werden.
§ 6 Verletzung der Rechte Dritter
- Der Heise Verlag ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie die technische Gestaltung der Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen.
- Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige Marken oder urheberrechtlich geschütztes Material benutzt werden, gilt die Genehmigung zu deren Nutzung durch die Beauftragung der Anzeige als erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.
- Der Auftraggeber stellt den Heise Verlag ausdrücklich von etwaigen Ansprüchen Dritter durch Form, Inhalt und Gestaltung der Anzeigen frei. Dies gilt insbesondere für etwaige Verletzungen von Urheber- und Markenrechten. Von dieser Regelung ausgenommen sind solche Teile der Anzeige, die durch den Heise Verlag erstellt werden.
§ 7 Veröffentlichung der Anzeige
- Der Heise Verlag wird die beauftragte Anzeige des Auftraggebers zu dem vereinbarten Zeitpunkt und für die vereinbarte Dauer der Schaltung online im Rahmen des Stellenmarktes auf der Website des Verlages Nutzern zur Verfügung stellen.
- Der Auftraggeber hat die geschaltete Anzeige unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige durch den Heise Verlag verursachten Mängel unverzüglich zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt.
§ 8 Modifikationen der Anzeigen
- Der Heise Verlag wird auf Anforderung des Auftraggebers Änderungen an der Stellenanzeige des Auftraggebers während des Veröffentlichungszeitraums vornehmen, sofern uns dies technisch und inhaltlich zumutbar ist.
- Sofern die Änderungen nur geringfügiger Natur und für den Heise Verlag mit geringem Aufwand durchzuführen sind, so werden sie kostenlos durchgeführt. Erhebliche Änderungen sind vergütungspflichtig und werden von Seiten des Heise Verlages mit dem Auftraggeber abgestimmt.
- Sofern der Auftraggeber die Anzeige auf eigenen Servern hostet und das Angebot über Frames in das des Heise Verlages eingebunden wird, so steht dem Auftraggeber jederzeit die Möglichkeit von Modifikationen zu.
- Ausgeschlossen sind solche Veränderungen, welche den Inhalt einer Anzeige dergestalt verändern, dass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde. Werden derartige Modifikationen ohne Einverständnis des Heise Verlags vorgenommen, so gilt die Anzeige als erneut geschaltet und führt eine den Preisangaben des Heise Verlages entsprechende erneute Vergütungspflicht mit sich. Weiterhin steht dem Heise Verlag ein Recht auf fristlose Kündigung des Vertrags zu.
§ 9 Übernahme der Anzeige durch Dritte
- Dem Heise Verlag ist es ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers nicht gestattet, die Anzeige ganz oder teilweise an andere On- oder Offline-Medien zur Veröffentlichung weiterzugeben.
- Eine Haftung des Heise Verlags für eine unberechtigte Übernahme der Anzeige oder einzelner Bestandteile der Anzeige in das Angebot Dritter besteht nicht, da eine solche Übernahme nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Sollten dem Heise Verlag derartige Fälle bekannt werden, so wird er den Auftraggeber darüber informieren.
§ 10 Entgelt
- Für die Schaltung und Bereithaltung der Anzeige ist ein Entgelt an den Heise Verlag fällig. Die Höhe des Entgelts richtet sich - soweit zwischen den Parteien nicht individuell schriftlich vereinbart - nach der online veröffentlichten Preisliste des Heise Verlags. Maßgebend ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt des Zugangs des Antrags des Auftraggebers im Internet veröffentlicht ist.
- Die in Rechnung gestellten Beträge sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungseingang auf dem Konto des Heise Verlags, ist eine Zahlung als erfolgt anzusehen.
- Ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber lediglich dann zu, wenn und soweit sich sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis ergibt. Eine seitens des Auftraggebers erklärte Aufrechnung ist ausgeschlossen, wenn nicht die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Heise Verlag anerkannt worden sind.
§ 11 Gewährleistung
- Der Heise Verlag gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Anzeigen. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.
- Ein Fehler in der Darstellung der Stellenanzeige liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungs-Soft- und/oder -Hardware, durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, durch Rechnerausfall bei einem Internet-Access-Provider oder bei einem Online-Dienst oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste.
- Ist eine Wiedergabe der Anzeigen aufgrund von Ursachen, die der Heise Verlag zu vertreten hat, nicht möglich, so hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck und die Nutzung der Stellenanzeige beeinträchtigt wurde. Schlägt die Schaltung einer Ersatzanzeige aus irgendeinem Grunde fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt) oder die Herabsetzung des Anzeigenpreises (Minderung) zu verlangen. Ein Schadensersatzanspruch durch den Auftraggeber ist dagegen ausgeschlossen.
III. Zugriff auf die Stellengesuche-Datenbank
§ 1 Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag kommt durch die Bestätigung des Heise Verlags auf eine Bestellung des Auftraggebers zustande. Die Bestellung kann durch Ausfüllen des auf der Website bereitgehaltenen Formulars oder auf sonstigem Wege, insbesondere per E-Mail, Fax oder Brief, erfolgen. Die Bestätigung der Auftragserteilung geht dem Auftraggeber per E-Mail oder auf sonstigem Wege zu. Mit der Bestätigung oder durch Freischaltung ist der Vertrag zustande gekommen.
§ 2 Datenbankzugriff
- Nach erfolgter Anmeldung und mit dem Erhalt des Passworts hat der Kunde die Möglichkeit, auf die Datenbank zuzugreifen, in der die bei heise jobs gespeicherten Stellengesuche abgelegt sind.
- Die Möglichkeit, mit den Stellensuchenden Kontakt aufzunehmen, besteht erst nach Vertragsschluss für die Dauer des Vertrages. Hat der Kunde in der Datenbank einen für ihn interessanten Kandidaten ermittelt, so wird dem Stellensuchenden zunächst das Interesse des Kunden mitgeteilt. Stimmt der Stellensuchende einer Kontaktaufnahme durch den Kunden zu, so erhält der Kunde vom Heise Verlag die Kontaktdaten des Stellensuchenden und damit die Möglichkeit, selbst mit diesem in Kontakt zu treten.
§ 3 Entgelt
- Für die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit Bewerbern aus Datenbank mit Stellengesuchen ist ein Entgelt an den Heise Verlag fällig. Die Höhe des Entgelts richtet sich - soweit zwischen den Parteien nicht individuell vereinbart - nach der online veröffentlichten Preisliste des Heise Verlags. Maßgebend ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt der Zugangs des Antrags des Auftraggebers im Internet veröffentlicht ist.
- Die in Rechnung gestellten Beträge sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungseingang auf dem Konto des Heise Verlags ist eine Zahlung als erfolgt anzusehen.
- Ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber lediglich dann zu, wenn und soweit sich sein Gegenanspruch aus dem selben Vertragsverhältnis ergibt. Eine seitens des Auftraggebers erklärte Aufrechnung ist ausgeschlossen, wenn nicht die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Heise Verlag anerkannt worden sind.
§ 4 Vertragsdauer
Die Mindestlaufzeit eines Vertrages über den Zugriff auf die Stellengesuche-Datenbank beträgt vier Wochen. Details der Vertragslaufzeit sind in der online veröffentlichten Preisliste geregelt.
§ 5 Gewährleistung
- Der Heise Verlag gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmöglichen Zugriff auf die Datenbank. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.
- Ein Fehler liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungs-Soft- und/oder -Hardware, durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, durch Rechnerausfall bei einem Internet-Access-Provider oder bei einem Online-Dienst oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste.
- Ist ein Zugriff auf die Stellengesuche-Datenbank aufgrund von Ursachen, die der Heise Verlag zu vertreten hat, nicht möglich, so hat der Auftraggeber Anspruch auf eine dem Dauer des Ausfalls entsprechende Verlängerung der Zugriffszeit, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck und die Nutzung der Datenbank beeinträchtigt wurde. Schlägt der Zugriff in der zusätzlich gewährten Zeit aus irgendeinem Grunde fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt) oder die Herabsetzung des Anzeigenpreises (Minderung) zu verlangen. Ein Schadensersatzanspruch durch den Auftraggeber ist dagegen ausgeschlossen.
IV. Allgemeine Vorschriften
§ 1 Haftung
- Der Heise Verlag haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten uneingeschränkt. Das gilt auch für ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften. Der Heise Verlag haftet für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine für das Erreichen des Vertragszieles und die Erfüllung des Vertragszweckes wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde (Kardinalpflicht).
- Soweit Kardinalpflichten in dem vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt werden, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist insbesondere eine Haftung die sich in irgendeiner Art und Weise aus einem nicht oder fehlerhaft geschlossenen Arbeitsverhältnis ergeben könnte sowie eine Haftung für solche Inhalte, die nicht vom Heise Verlag zu vertreten sind, wie etwa von Stellensuchenden eingegeben.
- Gegenüber Unternehmern ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber nicht beherrschbaren Schaden begrenzt.
§ 2 Datenschutz
- Der Heise Verlag erhebt und speichert mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung ohne ausdrückliche Zustimmung nur solche Daten, die für die Ausführung der Bestellung und die Vertragsabwicklung notwendig sind. Er verwendet sämtliche zur Verfügung gestellten Daten nur zu den Zwecken, in die der Nutzer eingewilligt hat.
- Die Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzes werden gewährleistet. Im übrigen gilt die Privacy Policy des Heise Zeitschriften Verlages.
§ 3 Sonstiges
- Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts gilt als Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben Hannover. Daneben ist der Heise Verlag auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
- Sollte eine der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein bzw. werden, bleibt die Wirksamkeit der Bestimmungen im übrigen davon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich dann, eine der unwirksamen Regelung nahekommenden und wirtschaftlich sinnvolle Ersatzregelung zu treffen.
- Es gilt Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort ist Hannover.
- Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt insbesondere auch für die Aufhebung dieser Regelung.
Stand: 30. Juni 2011