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heise jobs > News > 2008 > KW 23 > SPD will Ausspionieren von Beschäftigten stoppen

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News-Meldung vom 03.06.2008 17:32

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SPD will Ausspionieren von Beschäftigten stoppen

Das SPD-Präsidium hat am gestrigen Montag einen Beschluss gefasst, demzufolge der Arbeitnehmerdatenschutz verbessert werden soll. Die Führung der sozialdemokratischen Partei strebt demnach vor allem eine stärkere Einhaltung der Persönlichkeitsrechte Beschäftigter in einer Reaktion auf die Überwachungsfälle bei Lidl und der Deutschen Telekom an. Firmen hätten die Pflicht, "das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu respektieren und in ihrer Unternehmenspolitik anzuwenden". Die SPD-Spitze will mit ihren Forderungen deutlich machen, dass Bürgerrechte "schützenswerte Güter der Demokratie" seien, "denen die Regierung des Landes verpflichtet ist".

Im Einklang mit dem Beschluss forderte SPD-Generalsekretär Hubertus Heil "spürbare Geldbußen" für Unternehmen, die die Datenschutzrechte ihrer Mitarbeiter verletzen. Firmen dürfe nicht erlaubt sein, alle technischen Möglichkeiten dazu zu benutzen, das Verhalten ihrer Mitarbeiter oder ihrer Kunden auszuspionieren. Das Datenschutzrecht bedürfe einer "Überprüfung, Überarbeitung und Fortentwicklung", sagte Hubertus Heil. Er begrüßte es, dass sich das Bundesinnenministerium mit dem Thema beschäftige. Wert legte er auch auf mehr Schutz von Informanten, die Missstände aufdecken. Ein entsprechendes Vorhaben der Koalition zur Absicherung von "Whistleblowern" sei bislang aus der Union blockiert worden. Hier erhoffe er sich nun Bewegung.

Das SPD-Präsidium setzt sich weiter dafür ein, dass Unternehmen künftig – ebenso wie staatliche Stellen – verpflichtet werden, die Betroffenen und die Öffentlichkeit bei Verstößen gegen Datenschutz und -sicherheit "umgehend und umfassend zu informieren". Entsprechende Regelungen in anderen Ländern wie den USA hätten sich bewährt.

Die Bundesregierung betrachtete Nachbesserungen beim Arbeitnehmerdatenschutz Mitte Mai dagegen noch skeptisch. Auch mit dem Blick auf die Fälle der Bespitzelung von Mitarbeitern und Kunden im Einzelhandel sehe sie keinen konkreten Handlungsbedarf, schrieb das federführende Bundesarbeitsministerium in der Antwort (PDF-Datei) auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag. Wichtige Teilaspekte des Arbeitnehmerdatenschutzes seien bereits geregelt.

Die heimliche Videoüberwachung eines Beschäftigen am Arbeitsplatz stelle etwa schon heute einen Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts könne eine solche Beobachtung nur gerechtfertigt sein, wenn überwiegend schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers sie erfordern. Es müsse ein konkreter Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers bestehen und keine andere Möglichkeit zur Überführung des Täters geben. Eine Videoüberwachung öffentlich-zugänglicher Arbeitsplätze einschließlich Verkaufsräumen müsse laut Bundesdatenschutzgesetz vor der Beschattung erkennbar machen, dass und wer beobachtet wird. In Firmen mit Betriebsrat sei dessen Mitbestimmungsrecht zu beachten.

Gleichwohl will die Bundesregierung "auch künftig die arbeitsrechtliche Flankierung der weiteren technischen Veränderungen in der Arbeitswelt unterstützen". Eine Erhöhung des Bußgeldrahmens bei Verstößen gegen den Arbeitnehmerdatenschutz hält sie aber nicht für erforderlich. Über die Höhe der zu verhängenden Strafen entscheide die zuständige Aufsichtsbehörde des jeweiligen Landes. Es sei bislang auch kein Fall bekannt, in dem der bestehende Bußgeldrahmen nicht ausgereicht habe, Verstöße angemessen zu ahnden. Selbst in der Union sind nach Bekanntwerden des Telekom-Skandals zumindest zu diesem Punkt aber andere Töne zu hören.

Grüne und FDP haben bereits Anträge zur Verbesserung der Rechte von Beschäftigten in Discountern beziehungsweise zur Stärkung des Arbeitnehmerdatenschutzes allgemein in den Bundestag eingebracht, über die das Parlament Ende vergangener Woche kontrovers diskutierte. Auch die Linke unterstützt prinzipiell entsprechende Gesetzesvorhaben. Bei der CSU herrschte dagegen die Auffassung vor, dass die Anregungen aus den Reihen der kleineren Parteien für enge Grenzen bei der Datenerhebung und eine Stärkung der Persönlichkeitsrechte abhängig Beschäftigter übers Ziel hinausschössen. (Stefan Krempl) / (Stefan Krempl) / (jk)

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