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c't-Archiv, 8/1995, Seite 26

aktuell - Abmahnung

Autor: Georg Schnurer

Redakteur: Georg Schnurer

Triton: Vorsicht, Abmahnung!

Gravenreuths neueste Ahmahn-Idee

Das bereits durch spektakuläre Abmahnaktionen in die Schlagzeilen geratene Anwaltsbüro Gravenreuth & Partner hat einen neuen Weg gefunden, Computerhändler zur Kasse zu bitten. Wer ein Motherboard mit Intels Triton-Chipsatz unter Verwendung des Namens Triton bewirbt, soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und gut 5000 DM Anwaltskosten bezahlen.


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Schlagwörter: Recht, Abmahnungen, Warenzeichen, von Gravenreuth, Markennamen, Triton-Chipsatz, Tricon

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