c't-Archiv, 8/1995, Seite 26
aktuell - Abmahnung
Autor: Georg Schnurer
Redakteur: Georg Schnurer
Triton: Vorsicht, Abmahnung!
Gravenreuths neueste Ahmahn-Idee
Das bereits durch spektakuläre Abmahnaktionen in die Schlagzeilen geratene Anwaltsbüro Gravenreuth & Partner hat einen neuen Weg gefunden, Computerhändler zur Kasse zu bitten. Wer ein Motherboard mit Intels Triton-Chipsatz unter Verwendung des Namens Triton bewirbt, soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und gut 5000 DM Anwaltskosten bezahlen.
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Schlagwörter:
Recht,
Abmahnungen,
Warenzeichen,
von Gravenreuth,
Markennamen,
Triton-Chipsatz,
Tricon
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