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c't-Archiv, 15/2002, Seite 182

Aufmacher

Recht - Webimpressum

Autor: Noogie C. Kaufmann

Redakteur: Axel Kossel

Wasserdichtes Webimpressum

Neues Gesetz - neue Abmahnfallen

Viele Website-Betreiber müssen seit Jahresbeginn ausführliche Angaben über ihre Identität machen. Die gesetzlichen Vorgaben sind strenger als beim Zeitungsimpressum. Bei fehlerhaftem oder gar fehlendem Webimpressum droht ein saftiges Bußgeld. Zudem rollt eine Abmahnwelle über schlecht informierte Anbieter im Web hinweg.


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Schlagwörter: EDV & Recht, Online-Recht, Web-Impressi, Abmahnfallen

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