c't-Archiv, 15/2002, Seite 182
Recht - Webimpressum
Autor: Noogie C. Kaufmann
Redakteur: Axel Kossel
Wasserdichtes Webimpressum
Neues Gesetz - neue Abmahnfallen
Viele Website-Betreiber müssen seit Jahresbeginn ausführliche Angaben über ihre Identität machen. Die gesetzlichen Vorgaben sind strenger als beim Zeitungsimpressum. Bei fehlerhaftem oder gar fehlendem Webimpressum droht ein saftiges Bußgeld. Zudem rollt eine Abmahnwelle über schlecht informierte Anbieter im Web hinweg.
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Schlagwörter:
EDV & Recht,
Online-Recht,
Web-Impressi,
Abmahnfallen
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