iX-Archiv, 12/2002, Seite 96
REPORT - Recht
Autor: Joerg Heidrich
Redakteur: Ute Roos
Gastspiele
Haftung des Webseitenbetreibers für Äußerungen von Dritten
Um die eigenen Internetseiten attraktiver zu gestalten, stellen viele Betreiber ihren Besuchern Foren, Gästebücher oder Chats zur Verfügung. In regelmäßigen Abständen sollte man allerdings die verbalen Hinterlassenschaften der Surfer kontrollieren - wenn nicht, findet sich der Betreiber schlimmstenfalls vor Gericht wieder.
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