heise online-Kiosk

iX-Archiv, 12/2002, Seite 96

Aufmacher

REPORT - Recht

Autor: Joerg Heidrich

Redakteur: Ute Roos

Gastspiele

Haftung des Webseitenbetreibers für Äußerungen von Dritten

Um die eigenen Internetseiten attraktiver zu gestalten, stellen viele Betreiber ihren Besuchern Foren, Gästebücher oder Chats zur Verfügung. In regelmäßigen Abständen sollte man allerdings die verbalen Hinterlassenschaften der Surfer kontrollieren - wenn nicht, findet sich der Betreiber schlimmstenfalls vor Gericht wieder.


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Schlagwörter: Threads, Foren, EDV & Recht, Online-Recht, Content-Haftung, Gästebücher

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