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Heise Online-Recht - Der Leitfaden für Praktiker & Juristen

Heise Online-Recht – Der Leitfaden für Praktiker & Juristen

Heise Online-Recht – Der Leitfaden für Praktiker & Juristen wendet sich in erster Linie an alle, die mit der professionellen Erstellung und dem Betrieb von Websites zu tun haben. Diese Loseblattsammlung ist darauf angelegt, den Leser ständig über aktuelle Entwicklungen und potentielle Fallstricke des Online-Rechts zu unterrichten und somit rechtliche Konflikte zu vermeiden. Das Werk liegt nunmehr in einer aktualisierten vierten Auflage vor, das die Erfahrung von heise online mit dem Know-how von Experten aus Praxis und Lehre verknüpft.

TVöD – Neues Tarifrecht kommunaler Verwaltungen und Betriebe

TVöD – Neues Tarifrecht kommunaler Verwaltungen und Betriebe

Die Loseblattsammlung zum Arbeitsrecht Neues Tarifrecht kommunaler Verwaltungen und Betriebe TVöD zeichnet sich durch Genauigkeit, Vollständigkeit, übersichtliche, sachkundige Gestaltung und laufende, schnelle Aktualisierung aus. Die inhaltliche Qualität ist durch die praxisnahe Kompetenz der Autoren gewährleistet.

Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung
Für das Jahr 2011 erhalten Beschäftigte, die am 31. Dezember 2010 in den Entgeltgruppen 2 bis 8 nach § 17 Abs. 1 in Verbindung mit § 17 Abs. 7 Satz 1 TVÜ-Bund/TVÜ-VKA und Anlage 4 TVÜ-Bund/Anlage 3 TVÜ-VKA eingruppiert waren und deren Arbeitsverhältnis in der Zeit vom 1. Oktober 2005 bis zum 31. Dezember 2010 begonnen hat, eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 250 Euro, fällig mit dem Entgelt für den Monat Oktober 2011, sofern sie für mindestens einen Tag im Jahr 2011 bis zum 31. Oktober 2011 Anspruch auf Entgelt haben und das Arbeitsverhältnis im Oktober 2011 noch besteht.

Download: Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung vom 2. August 2011 als PDF

Download: Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 31. März 2012

Das Baurecht in Niedersachsen

Das Baurecht in Niedersachsen

Auch das Loseblattwerk zum Baurecht in Niedersachsen dient den Benutzern als übersichtliches, vollständiges und bequem zu handhabendes Nachschlagewerk. Die Sammlung wird im halbjährigen Rhythmus aktualisiert.

Das Baurecht in Niedersachsen als eBook

Das Baurecht in Niedersachsen

Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz

Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz

Die 24 Seiten umfassende Broschüre enthält das Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) sowie zum Heraustrennen ein Exemplar für die Personalakten, wichtige Auszüge aus dem Strafgesetzbuch (StGB) und die Niederschrift zu ยง 41 TVöD-BT-V.

Bestellung Loseblattwerke

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Hinweise für Autoren/Manuskripteinsendungen

Im Zentrum unserer Verlagsarbeit stehen unsere Autoren. Mit professionellen Strukturen und mit hohem persönlichem Engagement für jedes Projekt möchten wir gemeinsam mit Ihnen die optimale Veröffentlichung und Verbreitung Ihrer Arbeiten erreichen.
Sie wollen für uns schreiben? Ihr Fachgebiet ist z.B. Arbeits-, Bau- oder Umweltrecht? Dann sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Bitte beachten Sie bei Manuskripteinsendungen Folgendes:

Für eine erste Beurteilung ist ein Exposé ausreichend. Dieses sollte ca. 10 – 20 Seiten Umfang haben, es sollte eine kurze Zusammenfassung des Inhalts und ein Probekapitel enthalten, sowie eine Gliederung und/oder ein Probekapitel.

Wir würden uns freuen, wenn Sie beim Erstellen Ihres Manuskripts bereits folgende Punkte bedacht haben und uns Angaben dazu machen:

  • Konkurrenzliteratur – gibt es Bücher analogen Inhalts, wodurch hebt sich Ihr Entwurf ab („Alleinstellungsmerkmal“)?
  • Zielgruppen – wen möchten Sie ansprechen, wer soll Ihr Werk auf jeden Fall lesen?

Des Weiteren wären kurze Informationen zu Ihrer Person, Ihrem fachlichen/beruflichen Hintergrund, usw. sehr wünschenswert.

Senden Sie uns Ihre Texte bitte generell als Papierausdruck per Post (keine Originale!). Ferner bitten wir Sie, Ihrer Sendung keine CD-ROMs, Fotos oder Ähnliches beizulegen, da wir für aus eigenen Stücken eingesandte Manuskripte keine Haftung übernehmen können.

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