Loseblattwerke Kommunales Tarifrecht TVöD-Entgeltordnung

Kommunales Tarifrecht TVöD-Entgeltordnung Mit dem vorliegenden Loseblattwerk TVöD-Entgeltordnung wird die Textsammlung zum kommunalen Tarifrecht vervollständigt. Es werden die derzeit geltenden Rechtsgrundlagen zum Eingruppierungsrecht in übersichtlicher Form zusammengestellt.

Die Tarifverhandlungen zu den Eingruppierungsvorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst - TVöD - einschließlich der neuen Entgeltordnung sind noch nicht abgeschlossen. Bis zum Inkrafttreten der Eingruppierungsregelungen - die §§ 12 und 13 TVöD sind noch nicht belegt - gelten die Rechtsgrundlagen für die ehemaligen Angestellten nach dem BAT und für die ehemaligen Arbeiter nach den landesbezirklichen Lohngruppenverzeichnissen gem. Rahmentarifvertrag zu § 20 BMT-G und nach dem Tarifvertrag zu § 20 Abs. 1 BMT-G-O (Lohngruppenverzeichnis) fort (§ 17 TVÜ-VKA).

Davon abweichend sind als „Entgeltordnung“ die tarifierten Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppe 1 (Allgemeiner Teil) und die tarifierten Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (Besonderer Teil I) sowie die Tätigkeitsmerkmale für Ärzte in Krankenhäusern (Besonderer Teil II) dargestellt.

Im Anhang sind die Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1 a und Anlage 1 b zum BAT aufgenommen worden, um so auch den Zugriff auf die bisherigen Vergütungsgruppen, die noch maßgebend für die Zuordnung zu den Entgeltgruppen sind, zu erleichtern.

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