notting schrieb am 23. Dezember 2012 12:03
> AFAIK: Beleg != Vertrag
> Mir hat man mal beigebracht, dass z. B. Kaufvertrage prinzipiell auch
> gueltig sind ohne was schriftl. (oder machst du fuer jeden Kleinkram,
> den du kaufst, einen schriftl. Vertrag?). Ist halt nur doof, wenn
> jeder der Zeugen vor Gericht diesbzgl. was anderes sagt...
>
> notting
Ich dachte, dass bei so Dingen wie Schiffen und Flugzeugen, erst nach
einer
Abnahme ein Kaufvertrag unterschrieben wird ;)
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