TurboPascal1.5 schrieb am 22. April 2012 15:44
> Nachdem wir uns hier im deutschen Sprachraum befinden:
>
> Zumindest vor Gericht gilt, in der deutschen Sprache:
>
> anklagen kann nur ein Staatsanwalt, in einem Strafverfahren
> verklagen kann jeder jeden, in einem Zivilverfahren.
Diese Unterscheidung gibt es auch im Englischen: to accuse / to sue.
Das hat gar nichts mit dem Sprachraum, sondern mit dem Rechtssystem
zu tun. Der Artikel ist an dieser Stelle ungenau, zumal es in der
Überschrift ja auch verklagen heißt.