Einsperren verboten
Der Betrieb von Handy-Störsendern kann teuer werden
Urs Mansmann - 08.02.2010
Im Internet werden sogenannte Handy-Blocker aggressiv vermarktet. Die Störsender sollen unerwünschte Handy-Gespräche im Umkreis von bis zu mehreren hundert Metern unterbinden. Der Betrieb solcher Sendeanlagen ist in Deutschland aber verboten, jeder Anwender riskiert empfindliche Bußgelder.
Die Idee klingt verlockend: Auf Knopfdruck lassen sich störendes Handyklingeln, lautstarke Gespräche oder Betrugsversuche bei Prüfungen verhindern. Handy-Blocker erzeugen ein Störsignal, das alle Kanäle der Mobilfunk-Basisstationen im GSM- und UMTS-Netz umfasst. Technisch ist der Aufbau eines solchen Senders trivial. Man muss ein breitbandiges Störsignal erzeugen, das die Sendefrequenzbereiche der Mobilfunk-Basisstation überstreicht, dieses verstärken und über eine Antenne abstrahlen. Dann reißt der Empfang an Mobilfunkgeräten in der Umgebung ab, da der Pegel des Störsenders deutlich höher ist als der des Nutzsignals.
Immerhin bis zu 45 Watt Ausgangsleistung und eine Reichweite von bis zu 150 Metern haben die Störsender laut Herstellerangaben, das ist mehr als das Zwanzigfache der maximalen Leistung eines Handys. Von einem erhöhten Standort aus würde ein solcher Sender das Mobilfunknetz in einem recht großen Gebiet lahmlegen. Mit martialischen Namen wie „der Vernichter“, „der Brutale“ oder „der Super Brutzler“ gelangen solche Geräte in den Verkauf.
Erlaubt ist der Betrieb solcher Anlagen jedoch nur für Behörden im seltenen Ausnahmefall, nicht jedoch für jedermann. Die Anbieter von Störsendern setzen indessen auf gezielte Desinformation und wecken damit den Anschein, der Betrieb solcher Sender sei zulässig. In den FAQ des Online-Shops handyblocker.info hieß es beispielsweise auf die Frage, ob man die Geräte betreiben dürfe: „Handyblocker waren lange in Deutschland verboten. Nach der Föderalismusreform […] war in Deutschland Baden-Württemberg das erste Land, das deren Installation gesetzlich verankerte.“ Das ist ungefähr so, als verkaufe man Blaulichter mit dem Hinweis darauf, dass jedes Polizeiauto damit ausgestattet sei. Erst wer zusätzlich noch die rechtlichen Hinweise auf der Webseite aufruft, erhält ein wenig mehr Informationen.
