heise mobil: Herr Professor Wedde, welche Gesetze schützen die Daten über den eigenen Aufenthaltsort?
Peter Wedde: Zum einen gibt es die Datenschutzbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Nach ihnen dürfen beispielsweise die Mobilfunkprovider nur solche Daten festhalten, die sie brauchen, um ihre Dienste abzurechnen. Aber auch die Ortung eines Mobiltelefons, die eine Privatperson freischalten lässt, fällt unter die Bestimmungen des Gesetzes. Bei Verstößen gegen die Datenschutzbestimmungen sieht es Strafen von bis zu fünf Jahren Haft vor.
Dr. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Fachhochschule Frankfurt am Main
Dienen die Geräte nicht der Telekommunikation im Sinne des TKG, ist der Umgang damit gesetzlich nicht klar geregelt. Die Erhebung und Verarbeitung von Daten fällt dann unter das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Damit muss entweder eine Einwilligung der betroffenen Personen vorliegen oder ein eindeutiger gesetzlicher Erlaubnistatbestand. In Betracht käme beispielsweise § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG, der bestimmte Datenerhebungen, Verarbeitungen und Nutzungen durch Dritte zur Wahrung berechtigter Interessen erlaubt. Meiner Auffassung nach gibt es diese berechtigten Interessen bei Privatpersonen allerdings nicht. Zudem steht das schutzwürdige Interesse der Betroffenen der Datenerhebung entgegen. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar gibt es außerdem das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Daraus leite ich ab: Wenn dem Staat die Einsicht in private Daten bei einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut und dann auch nur auf richterliche Anordnung erlaubt ist, dürfen Privatpersonen erst recht niemandem heimlich hinterherschnüffeln.
heise mobil: Gilt das auch für die eigenen Kinder oder pflegebedürftige Verwandte?
Wedde: Bei minderjährigen Kindern dürfen Eltern der Rechtslage nach eine solche Ortungsfunktion einrichten – was auch immer man darüber denken mag, ob es richtig ist, etwa Sechzehnjährige auf diese Weise kontrollieren zu wollen. Ältere Menschen dürfen ohne ihre Einwilligung nur dann überwacht werden, wenn eine Pflegschaft besteht. In allen diesen Fällen muss aber eine Interessenabwägung stattfinden. Es gibt also auch hier kein absolutes Kontrollrecht.
heise mobil: Die Ortungsfunktion für Mobiltelefone lässt sich derzeit noch ganz bequem übers Internet und mit zwei SMS einrichten. Laut einem Kabinettsbeschluss vom Oktober 2008 soll sich das im Zuge der kommenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes ändern und die Einwilligung muss in Zukunft schriftlich gegeben werden.
Wedde: Das wäre eine positive Veränderung der Situation. Einen solchen Brief abzufangen und die Unterschrift zu fälschen erfordert deutlich mehr kriminelle Energie, als heimlich auf einem Mobiltelefon Nachrichten im Namen anderer abzuschicken.
heise mobil: Unter welchen Umständen darf die Polizei Handys orten?
Wedde: Zunächst einmal darf sie dies aufgrund einschlägiger Vorschriften der Strafprozessordnung oder einzelner Polizeigesetze. Teilweise ist hierfür ein richterlicher Beschluss erforderlich. Darüber hinaus kommt eine Ortung auch in Betracht, wenn Gefahr im Verzug ist. Wenn jemand etwa nach einem schweren Unfall per Mobiltelefon Hilfe ruft und der Polizei eine ungenaue Ortsangabe gibt, ist eine Ortung des Geräts durch den Provider auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung durch den allgemeinen Nothilfe-Tatbestand gedeckt.
heise mobil: Wenn ich zufällig feststelle, dass mein Diensttelefon ohne mein Wissen vom Arbeitgeber geortet wird, was kann ich dann tun?
Wedde: Für eine solche Totalüberwachung gibt es keine juristische Rechtfertigung, deshalb darf ein Arbeitgeber das meiner Ansicht nach nicht. Derartige Kontrollen verstoßen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten. Arbeitsrechtlich stößt man allerdings auf ein praktisches Problem: Ein Arbeitnehmer müsste die unzulässige Totalüberwachung im Streitfall durch ein Arbeitsgericht verbieten lassen. Ein Sieg vor Gericht bedeutet aber oft auch schnell das Ende der Karriere in diesem Unternehmen. Bei der derzeitigen wirtschaftlichen Situation hat man damit schlechte Karten. Den Arbeitnehmern wäre viel mehr geholfen, wenn die Gesetze explizite Verbote solcher Überwachungsmaßnahmen enthielten – die gibt es aber immer noch nicht.