Vorkasse ausgehebelt
Das Aufladen von Prepaid-Karten ist umständlich. Bei deren Einführung musste der Kunde im Laden eine Guthabenkarte erwerben, eine Nummer freirubbeln und diesen Code am Mobiltelefon eingeben. Das war besonders lästig, wenn das Guthaben ausging und kein Laden in der Nähe war. Zwar gibt es immer noch Guthabenkarten zu kaufen, die Anbieter haben aber inzwischen zusätzliche Zahlungswege eingeführt, die mehr Komfort und Flexibilität bieten sollen.
Dabei muss man aber aufpassen, die Kostenkontrolle nicht versehentlich auszuhebeln. Etwa durch automatische Aufladung, die greift, wenn ein bestimmter Guthabenstand unterschritten wird. Das Vertragsverhältnis läuft dann zwar immer noch unter dem Begriff "Prepaid", wenn die Karte aber gestohlen wird, kann der Dieb solange telefonieren, bis die Karte gesperrt wird oder das maximale Limit für die automatische Aufladung erreicht ist.
Eine mögliche Sicherheitslücke stellt auch die Aufladung per Konto-Service und Lastschrift dar, die bei Prepaid-Anbietern in der Regel optional freigeschaltet werden kann. Zum Aufladen muss man lediglich die Kurzwahl des Konto-Service wählen und kann im Sprachmenü die Funktion "Aufladen" wählen. Da diese Funktion üblicherweise nicht passwortgeschützt ist, kann auch ein Dieb diese verwenden, um das Konto damit aufzuladen und das Guthaben anschließend zu verbrauchen. Die praktische Aufladung per SMS, die mitunter angeboten wird, ermöglicht ebenfalls Missbrauch. Zwar muss man hier zumeist einen PIN-Code in der SMS angeben, versendete SMS sind aber möglicherweise noch im Handy gespeichert und geben den PIN-Code preis.
Vorsicht ist auch bei Sondervereinbarungen für das Roaming geboten: Hier wird häufig das Prepaid-Verfahren auf nachträgliche Rechnungsstellung (Postpaid) umgestellt. Insbesondere bei der Datennutzung im Ausland können erhebliche Forderungsbeträge auflaufen. Eine Bonitätsprüfung inklusive SCHUFA-Klausel und die Erteilung einer Freigabe für das Lastschriftverfahren sind untrügliche Anzeichen für einen Postpaid-Vertrag, der einen entsprechenden Umgang mit Handy und Karte voraussetzt.
Die Anbieter haben die Kontoverwaltung für ihre Prepaid-Kunden inzwischen mit zahlreichen Extras ausgestattet. So lassen sich beispielsweise Guthabenbeträge an andere Nutzer weiterreichen. Auf Wunsch kann der Nutzer das Konto geringfügig überziehen. Besonders Kinder und Jugendliche sind eine lukrative Zielgruppe für solche Dienste. Obendrein locken Klingelton- und Online-Anbieter Jugendliche mit kostenpflichtigen Angeboten, die sich ganz einfach per Handy bezahlen lassen. Auch ein größeres Guthaben auf der Karte ist dann schnell weg – und die Kinder können keinen Anruf mehr absetzen, bis eine neue Aufladung erfolgt ist.
Ein herkömmlicher, echter Prepaid-Vertrag, dessen Guthabenkonto nicht praller als nötig gefüllt ist, bietet bereits ausreichende Sicherheit, sofern man unnötige Spielereien wie Sonderdienste oder Risikofaktoren wie die Roaming-Nutzung deaktiviert. Gelegentliche Kontrollen in der Online-Kontoverwaltung, wofür das Guthaben verbraucht wurde, unterstützen den zweckgebundenen Einsatz des Handys. Bei kleineren Kindern lassen sich per PIN2 die vom Handy erreichbaren Rufnummern beschränken und durch Eintrag einer ungültigen Mitteilungszentrale der Versand von SMS unterbinden.
Spezielle Karten für Kinder, etwa die CallYa JuniorKarte oder die T-Mobile CombiCard Teens, bieten noch mehr Sicherheit. Diese Karten sind im Funktionsumfang eingeschränkt, sie erlauben von Haus aus keine Anrufe bei Sonderrufnummern oder den Transfer von Guthaben, dafür ermöglichen sie auch ohne Guthaben einen Anruf bei der Rufnummer der Eltern. Diese Tarifmodelle sind aber nur als Option zu einem bestehenden Postpaid-Mobilfunkvertrag buchbar.
