• heise online
  • c't Magazin
  • iX Magazin
  • Technology Review
  • Telepolis
  • heise mobil
  • heise Security
  • heise Netze
  • Open Source
  • heise Developer
  • heise Resale
  • heise Foto
  • heise Autos
  • c't-TV
  • Software/Download
  • Stellenangebote
  • Preisvergleich
  • Tarifrechner
  • IT-Markt
  • heise-marktplatz
  • heise Veranstaltungen
  • heise Whitepapers
  • Abo&Heft
  • Archiv

News

News-Meldung vom 22.10.2003 23:04

« Vorige | Nächste »


Mobilfunkanbieter müssen Daten von Handynutzern nicht speichern

Mobilfunkanbieter müssen keine Kundendatei für die Käufer so genannter Prepaid-Handys führen. Das entschied am Mittwochabend das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Damit war eine Musterklage des Düsseldorfer Unternehmens Vodafone D2 erfolgreich. Die Käufer von Prepaid-Karten können eine Guthabenkarte nutzen, ohne dass ihre persönlichen Daten bei den Anbietern gespeichert sind und an Behörden weitergegeben werden können. Etwa die Hälfte aller Handybesitzer nutzt diese Guthabenkarten. (Az.: BVerwG 6 23.02)

Nach Auffassung des zuständigen 6. Senats sind sie nach den bisher geltenden Vorschriften anders zu behandeln als die Verbraucher, die sich mit einem Vertrag an einen Mobilfunkanbieter binden. Eine Verpflichtung der Betreiber, auch für sie eine Kundendatei zu führen, verstößt nach Auffassung des Senats gegen das in der Verfassung garantierte Recht des Kunden auf informationelle Selbstbestimmung.

Laut Urteil bauen die Leitlinien der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zu Prepaid-Produkten nicht auf das Telekommunikationsgesetz auf. Dort ist festgeschrieben, dass die Betreiber zur Führung von Kundendateien verpflichtet sind, um gegenüber Behörden wie dem Verfassungsschutz Auskünfte geben zu können. Nach Auffassung der Regulierungsbehörde ergab sich daraus die Verpflichtung auch für die Prepaid-Produkte.

Die verneinten die Leipziger Richter und hoben damit eine anders lautende Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Münster auf. Vodafone D2 hatte sich bei Einführung der Prepaid-Karten unter Vorbehalt bereit erklärt, eine entsprechende Kundenkartei zu führen. Der Start des Produkts sollte nicht verzögert werden. Parallel hatte das Unternehmen jedoch von 1997 an eine Gerichtsentscheidung verfolgt. (dpa) / (dpa) / (anw)

Version zum Drucken | Per E-Mail versenden | Newsletter abonnieren

« Vorige | Nächste »


Kommentare lesen (142 Beiträge)

Aktuelle Meldungen

Bericht: T-Mobile bereitet Start von Apples iPad vor

Für Palm wird es langsam eng

Orange Austria bietet Mobilfunk mit 42 Mbit/s

Apple sucht Inhalte fürs iPad

China Mobile: 65 Millionen Neukunden - in einem Jahr

Kindle-Software für Mac

Gericht weist Klagen gegen Frequenzversteigerung ab

HTC weist Apples Patentvorwürfe zurück

Mono für Android

Pauschaltarif für bundesweite Umleitung der Festnetznummer aufs Handy

Telekom auf dem Weg in die "Gigabit-Gesellschaft"

Pocket-Computer mit offener Hardware-Plattform für 99 Euro

Wettbewerb: Neue Add-ons für den mobilen Firefox

Huawei übernimmt Netzpflege von O2-Mobilfunk

US-Regulierer plant Breitband-Offensive

heise mobil

Suche

 

News

  • 7-Tage-News
  • News-Archiv
  • Newsletter
  • News unterwegs
  • News einbinden

Rubriken

  • Tests
  • Tipps&Tricks
  • Notebooks
  • Handy&PDA
  • Internet mobil
  • Specials
  • GPS&Navigation

Service

  • Handy-Galerie
  • Länderliste
  • Veranstaltungen
  • Software-Suche
  • Hotline-Suche
  • Kleinanzeigen
  • Foren

Kontakt

  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutzhinweis
  • Impressum
  • Kontakt
  • Mediadaten
  • Contentmanagement by InterRed
  • Copyright © 2010 Heise Zeitschriften Verlag
  • International: The H, The H Security, The H Open Source, heise online Polska, heise Security Polska, heise Open Source Polska, heise Networks Polska