News-Meldung vom 31.08.2008 11:32
Die Mobilfunk-Netzbetreiber O2 und E-Plus sind Kundenberichten zu Folge dazu übergegangen, die Anwahl bestimmter Festnetzanschlüsse von ihren verschiedenen Mobilfunk-Angeboten zu unterbinden. Während bei E-Plus einige Voicechat-Nummern nicht erreichbar sind, hat O2 eine umfassendere Sperrliste erstellt: Calling-Card-Einwahlnummern und Call-Through-Dienste für günstige Auslandsgespräche sind ebenso betroffen wie Chat-Systeme und der Phonecaster-Dienst. Mehrwertnummern für gleichartige Dienste funktionieren hingegen.
Insbesondere die Sperre der Call-Through- und Calling-Card-Dienste erbost O2-Kunden, da sie dadurch gezwungen werden, direkt über O2 ins Ausland zu telefonieren, was in der Regel ein Vielfaches kostet. Zudem können bereits im Voraus bezahlte Guthaben nicht mehr genutzt werden. Einige Diensteanbieter haben mit dem Wechsel der Einwahlnummer reagiert, was jedoch immer nur für einige Tage half – dann waren im O2-Netz auch die neuen Telefonnummern gesperrt.
Der Versuch, Stellungnahmen von O2 und E-Plus einzuholen, schlug fehl, da Rückrufe nicht erfolgten. Doch auch der Informationsaustausch mit den Diensteanbietern erwies sich als schwierig. Heise online wollte mit einigen Anbietern günstiger Auslandsverbindungen in Kontakt treten, doch waren diese, falls überhaupt, nur über teure Rufnummern zu erreichen oder hoben nicht ab. Positive Ausnahmen war die Berliner TNS und Phonecaster. TNS ist jedoch nach eigenem Bekunden selbst O2-Kunde und von der Sperre nicht betroffen.
Phonecaster bestätigte die O2-Sperre und gab an, das Gespräch mit dem Mobilfunk-Netzbetreiber gesucht zu haben. Der Mobilfunker habe mit einem Anmeldeformular für Mehrwertnummern reagiert. Von den Nutzern Mehrwertgebühren zu verlangen komme für Phonecaster aber nicht infrage. "Es geht um ungefähr eine halbe Million Minuten pro Monat", sagte Phonecaster-Geschäftsführer Nikolaus Starzacher, "das kann das O2-Netz doch unmöglich überfordern." Um O2 die Zusammenschaltungsentgelte zu ersparen, habe er eine direkte, gebührenfreie VoIP-Zusammenschaltung angeboten. Eine diesbezügliche Entscheidung des Mobilfunkers steht noch aus.
Die Bundesnetzagentur teilte heise online mit, dass bereits mehrere Beschwerden von Endkunden sowie von unter den unter geografischen Nummern erreichbaren Diensteanbietern vorliegen. Ein Verfahren gegen die Mobilfunkanbieter könne jedoch nur dann eingeleitet werden, wenn jene Festnetzbetreiber Beschwerde einlegen, deren Anschlüsse nicht erreichbar sind. Die Mobilfunknetzbetreiber müssen den Festnetzbetreibern ein Angebot zur Zusammenschaltung unterbreiten. Erfolgt das nicht oder wird der Vertrag nicht eingehalten, kann die Regulierungsbehörde angerufen werden. Doch gerade von Festnetzbetreibern liegen der Bundesnetzagentur keine Beschwerden vor.
In diesem Zusammenhang betonte ein Behördensprecher, dass es gemäß der Zuteilungsbedingungen von geografischen Rufnummern den Netzbetreibern verboten sei, Teile der Einnahmen aus den Zusammenschaltungsentgelten an die Anschlussinhaber auszuschütten. Verschiedentlich werde jedoch behauptet, dass derartige Ausschüttungen durchgeführt werden.
Hoffnungen der betroffenen Kunden auf ein Einschreiten von Verbraucherschützern könnten enttäuscht werden. Die von heise online in der Angelegenheit kontaktierte Dachorganisation Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hat sich ebenfalls noch nicht zu Wort gemeldet. (Daniel AJ Sokolov) /
(Daniel AJ Sokolov)
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(vza/c't)
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