19.07.2008 11:04
Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) fühlt sich offensichtlich angesichts der kritischen Berichterstattung missverstanden. Ihr Medienrat hatte Anfang Juli mit einer Änderung der Fernsehsatzung beschlossen, eine Genehmigungspflicht für Anbieter einzuführen, deren Angebote mehr als 500 Nutzer gleichzeitig erreichen können. Etliche Anbieter von Streaming-Angeboten hatten dies kritisiert. Nun sieht die Behörde sich zu einer "Klarstellung" veranlasst.
So setze die Fernsehsatzung lediglich "bestehendes Recht in Deutschland" um. Demnach sei Rundfunk die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Darbietungen mit funktechnischen Mitteln. Es komme nicht darauf an, ob Rundfunk in diesem Sinne terrestrisch, über Kabel, Satellit oder Internet verbreitet wird. Die bayrische Landesmedienzentrale will sich nicht als Vorreiterin, sondern lediglich als schnelle Umsetzerin der Rechtslage verstanden wissen. So weist sie darauf hin, dass bereits im September 2007 der Leiter der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Staatssekretär Martin Stadelmeier, in einem Schreiben an den Vorsitzenden der Direktorenkonferenz der Länder die Landesmedienanstalten aufgefordert habe, das bestehende Rundfunkrecht im Internet anzuwenden. Alle Landesmedienanstalten hatten sich bereits Mitte 2007 darauf verständigt, so BLM-Sprecher Johannes Kros, "dass über Internet verbreitete Rundfunkangebote, die mehr als 500 potenzielle Nutzer zeitgleich erreichen, einer abgestuften Genehmigungspflicht unterliegen sollen." Daher sei der Beschluss nun "keine bayerische oder deutsche Besonderheit, sondern auch im europäischen Recht mit dem Verweis in der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste auf lineare Dienste verankert."
BLM-Sprecher Johannes Kros erklärte im Gespräch mit heise online, dass es es vor allem darum gegangen sei, Sendern wie dem "Deutschen Anleger Fernsehen" oder dem Radiokonsortium "Digital 5" eine bereits lange beantragte Lizenz geben zu können. Kros: "Vor der Änderung der Fernsehsatzung mussten wir ihnen das Senden verbieten. Nun können wir eine Lizenz erteilen." Außerdem müsse man angesichts der verstärkten Migration der Sender ins Internet auf den Jugendschutz achten.
Die BLM weist darauf hin, dass Anbieter nun über "Planungssicherheit" verfügten Wesentlich sei, dass lokale bzw. regionale Internet-Fernsehangebote nicht das übliche Organisationsverfahrens durchlaufen müssen, wenn nicht mehr als 10.000 gleichzeitige Zugriffe möglich sind. Daher handle es sich nicht um eine "Verschärfung der Regulierung". Angesichts dieser Äußerungen der BLM ist es offensichtlich, dass die Medienanstalten die neuen Streaming-Angebote im Netz nicht vornehmlich im Visier hatten. So ist auch der Appell von BLM-Präsident Wolf-Dieter Ring an die Länder zu verstehen. Er fordert die Bundesländer auf, die abgestufte Regulierung des Rundfunks im Internet zu "vereinfachen".
Medienrechtlerin Rafaela Wilde sieht derzeit noch zahlreiche Fragen offen: "Inwiefern auch die zahlreichen Web-TV-Angebote der Zeitungsverlage von der Neuregelung erfasst werden oder ob die Lizenzierungsprivilegierung bei Printmedien anders zu beurteilen ist, bedarf einer umfassenden rechtlichen Klärung." Weitere Diskussionen werde es auch noch darum geben, was denn mit "potenziellen" Zugriffen gemeint sein könne. Laut BLM-Sprecher Kros ist damit gemeint, wie viele Nutzer möglicherweise das Angebot nutzen können. (Christiane Schulzki-Haddouti) (Christiane Schulzki-Haddouti)
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(bo)
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