07.12.2009 13:40
Nachdem die für die Regulierung des deutschen Telekommunikationsmarktes zuständige Bundesnetzagentur bereits 2007 den Telekom-Wettbewerbern den Zugang zur den Schaltkästen und den Kabelkanalanlagen der Telekom gewährte hatte, hat die Behörde nun konkrete Bedingungen dafür formuliert und vorgelegt. Eine einvernehmliche und freiwillige Einigung der beteiligten Unternehmen war im Sommer gescheitert, Vodafone hatte einen entsprechenden Anordnungsantrag bei der Regulierungsbehörde im August 2009 gestellt.
Durch die Anordnung erhalten die Wettbewerber Zugang zu den Schaltkästen (Multifunktionskästen) am Straßenrand, sodass sie dort eigene DSLAMs einbauen können. Ähnliche Vorgaben macht die Regulierungsbehörde für die Kabelkanalanlagen oder für unbeschaltete Glasfaserkabel, falls diese einen freien Platz enthalten.
Die Wettbewerber dürfen nun Glasfaserleitungen selbst verlegen und hierzu die Kabelkanalanlagen betreten. Beides lehnte die Telekom bislang ab. Die Behörde erkennt in ihrer Anordnung ein Modell für weitere Regulierungsverfahren und hofft, dass es in Zukunft freiwillige Vereinbarungen geben wird. Welchen Preis die Telekom-Wettbewerber für diese Zugangsmöglichkeiten an die Telekom zahlen müssen, legt die Bundesnetzagentur in einem gesonderten Verfahren fest. Die Verfügung aus dem Jahr 2007 enthält dazu bereits einen Entgeltmaßstab.
(rek)
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