02.09.2009 10:56
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat sich im Rechtsstreit um den geplanten Vergleich zwischen Google und Urhebern über das Digitalisieren von Büchern eingeschaltet. In einem Schriftsatz ("Amicus Curiae") an das zuständige New Yorker Gericht äußerte sie die Bedenken der Regierung. "Wir hoffen, dass das Gericht die Billigung des Vergleichs insgesamt ablehnt oder zumindest unsere deutschen Autoren und Verleger herausnimmt, damit die Folgen des Vergleichs sie nicht treffen. Die deutschen Rechtsinhaber könnten dann selbst entscheiden, ob und welche Rechte sie Google einräumen", erklärte Zypries in Berlin.
Noch bis Freitag können Einwände gegen den zwischen US-amerikanischen Autoren- und Verlegerverbänden sowie Google vereinbarten Vergleich vorgebracht werden. Gestern hatte bereits der Börsenverein des deutschen Buchhandels seinen Schriftsatz eingeschickt. Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" hat in einer eigenen Eingabe sein generelles Einverständnis mit der Digitalisierung durch Google betont, aber auch Einwände gegen ein "drohendes Quasi-Monopol" an digitalisierten vergriffenen und verwaisten Werken geäußert. Dazu komme, dass die Organisation der Book Rights Registry einseitig ausgerichtet sei. Zum Aktionsbündnis gehören unter anderem die Hochschulrektorenkonferenz, der Wissenschaftsrat und die Max-Planck-Gesellschaft. Das Gericht will sich mit den Einwänden am 7. Oktober vor einer abschließenden Beurteilung bei einer Anhörung befassen. Dort werde auch die Bundesregierung vertreten sein, heißt es in einer Mitteilung.
Die Bundesregierung meint, weder das Gerichtsverfahren in New Yorker noch der Vergleichsvorschlag seien repräsentativ, denn neben Google seien an diesem Verfahren nur Vereinigungen beteiligt, die ausschließlich US-Autoren und -Verleger repräsentierten. Die Interessen der deutschen Autoren und Verleger seien bei den Vergleichsverhandlungen bislang nicht vertreten worden, obwohl sie Auswirkungen auf die ganze Welt hätten. Google würde der Verkauf des Online-Zugangs für Bücher in den USA erlaubt werden, doch könnten IP-Sperren von Deutschland aus umgangen werden. Vergriffene Werke könne Google ohne ausdrückliche Einwilligung der Rechtsinhaber anbieten. Dabei könne der Internetdienstleister letztlich selbst die Entscheidung treffen, ob ein Buch vergriffen ist.
Zudem würde der Vergleich Google Nutzungsrechte in einem Umfang verschaffen, die es bei ordnungsgemäßem Vorgehen niemals bekommen hätte, meint die Bundesregierung. Google verschaffe sich nach dem Motto "erst tun und dann fragen" einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber Angeboten wie Europeana und Libreka. Die digitalen Kopien würden auch zur Beantwortung von Suchanfragen aus Deutschland verwendet. Das sei aber nach deutschem oder europäischem Recht sowie nach internationalen Verträge wie der Revidierten Berner Übereinkunft und dem WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT) nur nach Einwilligung der Rechtsinhaber möglich. (Andreas Wilkens)
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(anw/c't)
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