28.07.2009 14:47
Während die Wogen um die Weiterreichung europäischer Bankdaten an US-Behörden hochschlagen, blieb es um ein EU-eigenes Projekt bislang still. In ihrem schon im Januar veröffentlichten Vorschlag (PDF-Dokument) zur Vereinfachung der Rechungsdirektive sieht die EU-Kommission ein länderübergreifendes Kontrollrecht vor.
§ 249 dieses Entwurfs erlaubt den "zuständigen Behörden" eines Mitgliedlandes, auf Online-Rechnungen von Bürgern und Firmen in anderen EU-Staaten zuzugreifen, sie herunterzuladen und zu "benutzen". Bezeichnenderweise erstreckt sich diese Regelung nur auf digitale Dokumente – ein erklärtes Ziel der neuen Direktive ist es jedoch, elektronische und papierne Rechnungen gleichzustellen.
Widerstand regt sich bislang nur beim Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss. Er glaubt, dass dieses uneingeschränkte grenzüberschreitende Recht über die üblichen Regeln der Verwaltungszusammenarbeit hinausgehe. Bis heute gebe es keine Regelung, die es einem EU-Staat erlaubt, Bürger eines anderen EU-Staates zu befragen oder ihr Eigentum zu durchsuchen. Der Vorschlag führe jedoch letztlich eine elektronische Durchsuchung ein. Zudem sei schwer vorstellbar, wie man auf elektronische Rechnungen zugreifen könne, ohne dabei andere Dokumente ohne direkten Bezug zu dieser Nachforschung zu bemerken.
Der Finanzausschuss des Bundestages hat zu der geplanten Direktive keinen Kommentar abgegeben. Die Bundesregierung denkt nach eigenem Bekunden noch nach, da für sie "der Abbau von Bürokratiekosten und die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs gleichwertige Ziele" seien.
(ck/iX)
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