10.06.2009 19:45
Das Französische Verfassungsgericht hat den Einsprüchen von Abgeordneten der Sozialistischen Partei (PS) Frankreichs gegen das umstrittene "Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet" am heutigen Mittwoch stattgegeben. Mit dem Gesetz, dessen Einhaltung von der "Haute Autorité pour la Diffusion des Œuvres et la Protection des droits sur Internet" (HADOPI) überwacht werden soll, droht Internetnutzern die Kappung ihres Anschlusses, sollten sie wiederholt beim illegalen Herunterladen von geschützten Werken etwa über Web-Tauschbörsen erwischt werden. Die Nationalversammlung hatte das von Regierung und Senat ausgearbeitete Gesetz Anfang April mit den Stimmen des konservativen Regierungsbündnisses UMP verabschiedet.
Die Richter im Palais Royal erklärten jedoch, dass das Gesetz gleich in mehreren Punkten verfassungswidrig ist. So schließe das in der Menschenrechtserklärung festgeschriebene Recht auf Informationsfreiheit heute auch den freien Zugang zu Online-Diensten ein. Und es sei die Aufgabe von Richtern (nicht der HADOPI), darüber zu entscheiden, ob Verstöße so gravierend sind, dass sie eine Freiheitsbeschränkung in Form einer Internet-Zugangssperre rechtfertigen. Eine ähnliche Haltung hatte zuvor schon das Europäische Parlament vertreten, das im Mai mehrheitlich gegen die Verabschiedung von Internet-Sperrklauseln im Rahmen des EU-Telecom-Pakets votierte.
"Es ist für uns nicht denkbar, dass Internetprovider ohne richterlichen Beschluss den Netzzugang von Bürgern sperren können. Urheberrechtliche Verstöße müssen von Gerichten geahndet werden und dürfen nicht im Wege digitaler Selbstjustiz verfolgt werden", verdeutlichte damals der FDP-Parlamentarier Alexander Alvaro. Die französischen Verfassungsrichter bemängelten zudem, dass das von der Nationalversammlung durchgewunkene Gesetz zu Internet-Sperren den Grundsatz der Unschuldsvermutung verletze. Dass der Inhaber eines Internet-Anschlusses bei einer HADOPI-Sperrung selbst nachweisen müsse, dass nicht er für einen Urheberrechtsverstoß verantwortlich ist, sondern Dritte, sei verfassungswidrig. (Peter-Michael Ziegler)
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(pmz/c't)
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